Ein Wunschgutschein ist ein nettes Geschenk, wenn man nicht genau weiß, was man sonst schenken soll. Dabei sollte man jedoch beachten, dass der Wunschgutschein nur begrenzt gültig ist und irgendwann verfällt. Wie lange ist der Wunschgutschein gültig?
Dabei gilt es, zwei Gültigkeitsdauern zu berücksichtigen: Zum einen solltet ihr im Hinterkopf behalten, wann ihr den Wunschgutschein selbst gekauft habt und zum anderen, wann er eingelöst und aktiviert wurde.
Wunschgutschein: Gültigkeit im Überblick
Ein Wunschgutschein wird wie jeder normale andere Gutschein gehandhabt. Das heißt, er ist ab dem Kauf 3 Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums hat man Zeit, ihn online einzulösen und gegen einen Gutschein eines teilnehmenden Partners einzutauschen. Danach gilt eine neue Gültigkeitsdauer für den aktivierten Wunschgutschein. Diese hängt vom Partner-Shop ab, bei dem der Code eingelöst wurde. In der Regel liegt die Dauer auch hier bei drei Jahren.
Wunschgutschein nur begrenzte Zeit gültig
Einige Wunschgutscheine lassen sich schon vor Ablauf der drei Jahre nicht mehr einlösen. Manchmal werden Codes nach einer bestimmten Zeit nach dem Kauf deaktiviert. In dem Fall wird der Wunschguthaben-Code bei der Einlösung als „veraltet“ angezeigt. Dann müsst ihr den Kunden-Service aufsuchen, um den Code wiederherzustellen.
Sind die drei Jahre abgelaufen, ist der Wunschgutschein nicht mehr gültig und verfällt. Ihr habt dann keinen Anspruch mehr darauf, ihn einzulösen oder auszahlen zu lassen. Um zu verhindern, dass ihr Guthaben verliert, könnt ihr ein „Shoppingkonto“ online anlegen. Dabei handelt es sich um einen Service, bei dem sich mehrere Wunschgutscheine sammeln und verwalten lassen. So behält man sein Guthaben im Auge und kann jederzeit sein Restguthaben abfragen.
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