Nach dem Tod hinterlässt man nicht nur materielle Sachen und Erinnerungen bei Verwandten und Bekannten, sondern auch viele Spuren in der Online-Welt. Was passiert mit den Online-Accounts nach dem Tod? Das lässt sich in einem digitalen Nachlass regeln. Worauf sollte man dabei achten?
Damit Angehörige auf Online-Inhalte und -Accounts zugreifen können, sollte man rechtzeitig vorsorgen und zum Beispiel Vollmachten erteilen. Wie funktioniert das am besten?
Wie regelt man den digitalen Nachlass? Checkliste
Wie auch beim Hausrat, sollte man in der digitalen Welt vorsorgen, damit es für Angehörige im Todesfall nicht noch schwerer wird. Das sollte man beachten:
- Inhalte, die online nicht mehr benötigt werden, sollten schon zu Lebzeiten regelmäßig und rechtzeitig gelöscht, Abonnements gekündigt werden. Hier sollte man zum Beispiel nachdenken, welche Fotos und Videos noch online bleiben müssen.
- Auch Konten bei Diensten, die man nicht nutzt, sollte man schließen, damit die Daten nicht unnötig in Händen von Unternehmen liegen.
- Damit Angehörige den Überblick behalten, sollte man zumindest eine Liste mit den Diensten erstellen, bei denen man einen Account hat. So entgeht kein Social-Media-Auftritt, aber auch kostenpflichtige Abo-Dienste oder aber geheime Online-Bank-Konten können so besser entdeckt werden.
- Zugangsdaten wie E-Mails und Passwörter sollte man sorgsam aufbewahren. Das sollte aber nicht in Form eines Notizzettels passieren, der sichtbar in PC-nähe liegt, sondern zum Beispiel auf einem sicheren USB-Stick oder in einem Passwort-Manager.
- Man kann eine vertrauenswürdige Person mit einer Vollmacht ausstatten, die dann den digitalen Nachlass regelt. Die Vollmacht muss handschriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen erteilt werden.
- Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Google bieten eigene Funktionen, in denen man einen Nachlasskontakt eintragen oder Konten nach dem Todesfall automatisch löschen kann. Ein Facebook-Konto kann zum Beispiel in den „Gedenkzustand“ versetzt werden (mehr dazu bei Facebook | Konto eines verstorbenen Nutzers bei Google verwalten | Nachlasskontakt bei Apple-Konten).
- Für Online-Banking-Geschäfte reichen die Zugangsdaten nicht aus. Hier benötigt man noch einen Erbschein. Dabei wird normalerweise nicht das Konto vererbt, sondern das Guthaben auf dem Bankkonto. Einfacher ist es, noch zu Lebzeiten eine Kontovollmacht auszustellen.
- Online-Accounts lassen sich mit einem Nachweis wie einer Sterbeurkunde zwar oft löschen, einen Zugriff auf Daten und Inhalte bekommt man aber nur, wenn ein „digitales Testament“ festgelegt wurde.
- Allgemein kann im Testament geregelt werden, was mit den Online-Accounts und -Daten nach dem Tod passiert. Das sollte handschriftlich passieren und unterschrieben werden, damit das Testament rechtlich gesichert ist. Dort kann man zum Beispiel festhalten, dass die Inhalte gelöscht werden oder weiterhin abrufbar bleiben sollen und das Hinterbliebene auf darauf zugreifen können.
Digitaler Nachlass: Was passiert mit den Online-Accounts nach dem Tod?
Die Verbraucherzentrale NRW liefert eine Merkliste als PDF (zum Download). Das Dokument kann man als Muster für die Vollmacht nehmen. Dort gibt man zum einen die Namen und Web-Adressen der verschieden Online-Dienste sowie die dazugehörigen Passwörter an. Zudem teilt man hier mit, was damit geschehen soll. Auch die Handhabung von Online-Abonnements und Messenger-Diensten kann damit festgelegt werden.
2018 beschloss der Bundesgerichtshof, dass digitale Konten und Inhalte als normale Erbgegenstände gehandhabt werden (Quelle: Verbraucherportal BW). Das heißt zum einen, dass man auf Online-Konten zugreifen kann, zum anderen aber auch, dass aktive Abonnements übertragen werden können. Auch Rechnungen von Online-Käufen, die von einem Verstorbenen nicht beglichen wurden, können vererbt werden. Gab es keine Regelungen vor dem Tod, können Online-Accounts oft gar nicht oder nur sehr mühselig aufgespürt werden. Es gibt auch IT-Experten, die sich auf die Suche nach solchen Konten spezialisiert haben.