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Windkraftanlage zuhause – welche Gesetze und Regeln gelten?

Windkraftanlagen auf dem Dach können sogar Solarzellen unterstützen! (© IMAGO / Pond5 Images)
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Eine Windkraftanlage für zuhause erscheint vielen in windigen Gegenden als lohnenswerte Alternative zur Solaranlage. Zwar liefern sie auch Strom, wenn die Sonne nicht scheint, aber für ein Windrad zuhause müsst ihr Gesetze beachten, die euch viele Steine in den Weg legen. Wir haben die wichtigsten Regeln für euch zusammengestellt.

Das Hauptproblem beim Bau und Betrieb einer Kleinwindkraftanlage auf dem Hausdach oder im Garten liegt darin, dass es keine einheitlichen Verordnungen gibt. Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze für ein Windrad am Haus und es gibt reichlich Stolpersteine. Wenn beispielsweise eine private Windkraftanlage mit einer Höhe von bis zu 10 Metern genehmigungsfrei ist, was gilt dann als Höhe? Vom Boden bis zum höchsten Punkt? Gemessen ab Dachfirst? Höhe des Mastes oder höchster Punkt eines Rotorblatts? Und teilweise sind die Freiheiten sogar sinnlos, weil sie zu stark eingeschränkt sind, oder kann noch von einer „Windkraftanlage zuhause“ die Rede sein, wenn sie in NRW zum Beispiel mindestens 1.000 Meter von jeder Wohnbebauung entfernt sein muss?

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Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern für ein Haus-Windrad

Bitte beachten: Diese Tabelle und die textlichen Erklärungen stellen eine Zusammenfassung und Abkürzung der jeweiligen Landesregeln dar und sind nicht als gesetzliche Garantie zu verstehen!

Prinzipiell müssen Windanlagen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, wenn sie höher als 50 Meter sind (inklusive Rotorspitzen). Kleinere Anlagen fallen unter die jeweiligen Landes-Bauordnungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ihr euch bei der Planung zuerst die Verordnungen eures Wohnsitzes erkundigt.

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Die ganzen Verordnungen sind hinfällig, wenn eine ganz andere Technik benutzt wird, wie etwa eine rotorfreie Windkraftanlage:

Flügellose Mini-Windturbine sorgt für Strom

Es gibt dabei allerdings zwei verschiedene Genehmigungsregelungen, die sich jedoch nur durch eine Formalie unterscheiden, solange ihr die anderen Vorschriften einhaltet:

  • Genehmigungsfreistellung: Ihr braucht keine Genehmigung, müsst allerdings die Baubehörde der Gemeinde vorher über eure Absicht informieren.
  • Verfahrensfreistellung: Solange alle sonstigen Regeln eingehalten werden, müsst ihr niemanden über eure Pläne informieren.
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Bundesland

Vorschriften

Baden-Württemberg

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur Rotornabe.

Bayern

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung.

Berlin

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung.

Brandenburg

Genehmigungsfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Bremen

Es ist auf jeden Fall eine Genehmigung notwendig.

Hamburg

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Hessen

Genehmigungsfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Niedersachsen

Verfahrensfrei nur in Gewerbegebieten, Industriegebieten und Außenbereichen von Gemeinden. Genehmigungen werden bis zu maximal 15 Metern Gesamthöhe erteilt.

Nordrhein-Westfalen

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Allerdings müssen die Anlagen mindestens 1.000 Meter von jeglicher Wohnbebauung entfernt sein.

Rheinland-Pfalz

Genehmigungsfrei für Anlagen, die insgesamt höchstens 10 Meter hoch sind, bei Montage auf Dach dürfen sie allerdings maximal 2 Meter hoch sein.

Saarland

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung.

Sachsen

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Sachsen-Anhalt

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Schleswig-Holstein

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung.

Thüringen

Verfahrensfrei bis zu 10 Meter Höhe vom Boden bis zur höchsten Rotorstellung. Rotor darf maximal 3 Meter Durchmesser haben.

Wer bei seinem Einfamilienhaus eine Windkraftanlage in den Garten oder aufs Dach setzen möchte, muss sich also an diese Regeln halten. IN NRW ist somit ein privates Windrad so gut wie unmöglich, während die Errichtung in vielen anderen Bundesländern unkompliziert ist.

Zusätzlich zu diesen Windkraftanlagen-Gesetzen kann es aber noch weitere Verordnungen geben, die für die Aufstellung relevant sind. Da sind einerseits der Denkmalschutz und Naturschutz zu nennen, andererseits die jeweiligen Regeln innerhalb einzelner Baugebiete. Auch Nachbarn haben ein Wort mitzureden.

Eine richtige Baugenehmigung gibt euch auch Sicherheit. Damit ist zum Beispiel geregelt, dass nicht irgendwann der Abriss der Anlage nötig wird, weil sich ein neu hinzugezogener Nachbar beeinträchtigt fühlt. Allerdings sind diese Genehmigungsverfahren zeit- und geldaufwendig.

Eine ganz andere Frage ist allerdings, „Lohnt sich so ein Windrad zuhause?“ Aktuell wird die Situation von Experten so bewertet, dass der selbst produzierte Strom teurer als gekaufter Strom ist – trotz der aktuellen Preissituation.

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