Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Mobility
  4. Wo gilt das 49-Euro-Ticket nicht?

Wo gilt das 49-Euro-Ticket nicht?

© IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Anzeige

Am 1. Mai startet das Deutschland-Ticket, mit dem man im öffentlichen Personennahverkehr durch Deutschland fahren kann. Der Fahrausweis soll zwar deutschlandweit in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und anderen Nahverkehrsmitteln gelten, es gibt aber einige Ausnahmen.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Man kann also nicht beliebig in allen öffentlichen Verkehrsmitteln damit fahren. Wo gilt das 49-Euro-Ticket nicht?

Anzeige

Busse & Bahnen: Hier gilt das 49-Euro-Ticket nicht

In den meisten Fahrzeugen der öffentlichen Verkehrsbetriebe könnt ihr mit dem 49-Euro-Ticket fahren. Ausnahmen gibt es nur vereinzelt, so etwa bei diesen Anbietern:

  • In den Flixbussen und Flixtrains ist das Ticket nicht gültig. Hier müsst ihr also einen separaten Fahrausweis kaufen.
  • Man kann zwar die Regionalzüge der Deutschen Bahn nutzen, Mitfahrten in den schnellen ICE- und IC-Zügen sind jedoch nicht abgedeckt.
  • Im „Eurocity Express“ (ECE), „Eurocity“ (EC) und Railjet ist das Ticket ebenfalls nicht gültig.
Anzeige

Auch bei einigen Regionalexpress-Linien gibt es Ausnahmen, wenn die Linien nicht von „DB Regio“, sondern von „DB Fernverkehr“ betrieben werden. Dabei handelt es sich um Nahverkehrsstrecken, in denen Intercity-Züge eingesetzt werden. Betroffen sind folgende Linien (Quelle: t-online.de):

  • Berlin Hbf – Elsterwerda (RE 17)
  • Berlin – Eberswalde – Prenzlau (RE 28)
  • Potsdam – Berlin Hbf – Cottbus (RE 56)
  • Dresden Hbf – Freiberg (Sachsen) – Chemnitz Hbf (RE 3)
  • Dortmund – Dillenburg (Hessen) (RE 34)
  • Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Norddeich Mole (RE 56)
  • Stuttgart Hbf – Horb – Singen (Htw) – Konstanz (RE 87)
Anzeige

Bei diesen Strecken war schon das 9-Euro-Ticket nicht nutzbar. Ob eure DB-Verbindung von der Nutzung des 49-Euro-Tickets ausgeschlossen ist, erfahrt ihr zum Beispiel in der DB-Navigator-App. Wird dort in den Verbindungsdetails „DB Fernverkehr“ als Betreiber aufgeführt, wird für diesen Streckenabschnitt ein separater Fahrausweis benötigt. Bis zum Start des Fahrangebots im Mai könnte sich das aber noch ändern. Es gibt noch Gespräche, nach denen diese Strecken mit in den Geltungsbereich des Deutschland-Tickets aufgenommen werden könnten.

49-Euro-Ticket im Fernverkehr: So geht's

Kommt ein Regionalzug mindestens 20 Minuten später als geplant am Ziel an, könnt ihr auch mit dem Deutschland-Ticket in einem Fernverkehrszug mitfahren. Für die Fahrt muss zwar ein neues Ticket gekauft werden, allerdings kann man es anschließend beim Anbieter mit Verweis auf die Verspätung des ursprünglichen Zuges einreichen und die Kosten dafür zurückerhalten.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige