Die Theorie-Prüfung ist die erste, große Hürde auf dem Weg zum Führerschein. Damit ihr genau wisst, wie die Frage nach dem Halteverbot zu beantworten ist, erfahrt ihr die Antworten mit Begründungen in diesem Ratgeber.
Achtung, Halteverbot! Die Antwort zur Führerscheinfrage
Wo ist das Halten verboten? Da die Frage sehr viele mögliche Antwortmöglichkeiten bietet, solltet ihr euch immer im Kopf behalten, in erster Linie niemanden zu behindern!
Ihr seid zwar gleich wieder weg, dennoch könnt ihr andere Verkehrsteilnehmer in dieser kurzen Zeit mit eurem abgestellten Fahrzeug gefährden. Folgende Situationen verbieten euch das Halten:
- Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist.
- Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen.
- Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Metern davor.
- Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen.
- An Taxenständen.
- Auf Bahnübergängen.
- An engen oder unübersichtlichen Straßenstellen.
Hier ist Halten erlaubt: Lasst euch nicht hereinlegen!
Kombiniert werden diese Antworten gerne mit Optionen, die auf den ersten Blick richtig aussehen. Zu Situationen und Orten, in denen kein Halteverbot gilt, gehören die folgenden:
- Ihr dürft über Schachtdeckeln halten.
- Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen, beziehungsweise Zebrastreifen, könnt ihr euer Auto abstellen.
- In Ein- und Ausfahrten von (privaten) Grundstücken dürft ihr ebenfalls halten.
Beachtet unbedingt, dass ihr in all diesen Fällen nur halten dürft. Die Haltedauer beträgt genau drei Minuten. Bleibt ihr länger stehen, parkt ihr.
Selbstverständlich dürft ihr auch nicht halten, wenn ein absolutes Halteverbot durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt wird. Lediglich in einer Notsituation ist das gestattet. Falls ihr nicht wisst, wie es aussieht: Das Zeichen ist eine blaue Fläche, die rot umkreist ist und über die sich zwei Querstreifen ziehen.
Halteverbot: Diese Strafen drohen bei Missachtung
Bei so vielen Kombinationsmöglichkeiten ist die Versuchung groß, nur die falschen Antworten zu lernen. Das ist angesichts der Stoffmenge verständlich, könnte euch aber später im Leben in Schwierigkeiten bringen. Da ihr euch mit einigen Vergehen sogar Punkte einhandeln könnt, solltet ihr besonders in der Probezeit aufpassen.
Mit besonders schweren Vergehen handelt ihr euch – egal ob mit Behinderung, Gefährdung oder tatsächlicher Sachbeschädigung – immer einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld zwischen 70 und 100 Euro ein.
Dazu gehören das unzulässige Halten in zweiter Reihe sowie das unzulässige Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Einen umfangreichen Überblick zu allen Geldbußen und Strafen findet ihr im Bußgeldkatalog.