Immer wieder sieht man an Straßenrändern und vor Haustüren Kisten mit der Aufschrift „Zu verschenken“. Die Kisten sind meist gut gemeint, können aber ein teures Bußgeld nach sich ziehen.
In den Kartons findet man zum Beispiel alte Bücher, DVDs, CDs oder Plunder aus dem Haushalt, den man selber nicht mehr braucht und auch nicht verkaufen will, aber auch nicht wegschmeißen mag. An manchen Straßenecken sind diese Kisten schnell geleert. Mit etwas Pech kann das aber für den Aufstellenden teuer werden.
Zu-verschenken-Kiste: Aufstellen nicht erlaubt
Unproblematisch ist es, wenn ihr die Kiste auf eurem eigenen Grundstück aufstellt. Dort könnt ihr schließlich mehr oder weniger machen, was ihr wollt. Anders sieht es aus, wenn eine „Zu verschenken“-Kiste im öffentlichen Raum platziert wird, also vor der Haustür oder auf dem Gehweg platziert wird. Hierbei handelt es sich um eine „ungenehmigte Nutzung öffentlichen Raums“ (siehe § 16 Straßengesetz), die das Ordnungsamt mit einem Bußgeld ahnden kann.
Wie teuer kann die Kiste werden? Im Video erfahrt ihr es:
Ein Ordnungsbeamter kann einen gefüllten Karton auf einem öffentlichen Weg also als „wilde Müllablagerung“ einordnen. Ein Bußgeld droht vor allem dann, wenn niemand Gefallen an den Inhalten findet und die Kiste samt den abgestellten Sachen über mehrere Tage stehen bleibt.
Zu-verschenken-Kiste: Saftiges Bußgeld droht
Wie teuer das Abstellen einer „Zu verschenken“-Kiste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe hängt zum einen vom Bundesland und zum anderen vor allem davon ab, was in der Kiste steckt. Schon bei kleinen Teilen wie Geschirr oder Kleidungsstücken können 200 Euro anfallen. Stellt man Elektrogeräte oder alte, sperrige Möbel an der Straße ab, können sogar bis zu 1.000 Euro fällig werden. Bußgelder für technische Geräte, die Schadstoffe beinhalten, sind noch höher. Das gilt zum Beispiel für einen alten Fernseher oder die Mikrowelle. Dann drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. Ihr solltet auch keine DVDs und andere Medien ab 18 in solche Kisten legen, schließlich könnten die Filme so in die Finger und anschließend Augen von Kindern geraten. Wer auf diesem Weg jugendgefährdende Medien zugänglich macht, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 15 Jugendschutzgesetz eine Straftat, bei der eine Freiheitsstrafe droht.
Eine direkte Strafe, nur weil man eine kleine Kiste mit noch brauchbaren Sachen aufstellt, droht hingegen noch nicht. Viele Ordnungsämter drücken ein Auge zu und tolerieren die „Zu verschenken“-Kisten. Je nach Inhalt und Straße sind die Kartons oft schnell leergeräumt. Dann solltet ihr nur überprüfen., ob der leere Karton noch steht und ihn gegebenenfalls wegräumen. Man sollte diesen Weg aber nicht nutzen, um Schrott und Müll auf einfachem Wege loszuwerden. Zudem sollten die Kisten keine Fluchtwege blockieren oder Fußgänger auf dem Gehweg behindern. Länger als 24 Stunden solltet ihr die Kisten zudem nicht stehen lassen.
Diese Alternativen gibt es
Will man eine „Zu verschenken“-Kiste vollkommen legal aufstellen und rechtlich auf der sicheren Seite stehen, benötigt man eine Genehmigung für eine Sondernutzung des Gehwegs vom Ordnungsamt. Wem das zu aufwändig ist, der hat einige Alternativen, um seine Sachen auf sicherem Wege loszuwerden, ohne sie gleich wegschmeißen zu müssen:
- Für alte Bücher gibt es zahlreiche Bücherboxen. Hier kann man seine alten Wälzer ablegen und sich im Gegenzug möglicherweise ein anderes, spannendes Buch mitnehmen.
- Wer mit seinen alten Sachen noch etwas Geld machen will, kann sie bei eBay, Kleinanzeigen & Co. verkaufen. Das ist mit etwas Mühen, Aufwand und Geduld verbunden, dafür springt möglicherweise etwas dabei heraus.
- Bei Kleinanzeigen kann man Sachen auch als „zu verschenken“ einstellen. Meist melden sich hier schnell Interessenten, die euch die Sachen abnehmen.
- In den meisten Orten gibt es auch soziale Einrichtungen, die sich über Spenden freuen.
- Findet man keinen Abnehmer für alte Möbel oder Elektrogeräte, sollten diese Sachen auf den Sperrmüll, Wertstoffhof oder Recyclinghof.