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„Zuzüglich“-Abkürzung: So wird die Präposition abgekürzt

© Mikhail Nilov/Pexels
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Im Wirtschaftsleben wird euch die Abkürzung von „zuzüglich“ häufig begegnen. In diesem Artikel erfahrt ihr, wie es richtig abgekürzt wird.

Werft mal einen genaueren Blick auf den Kassenbon nach eurem nächsten Besuch im Supermarkt, Kino oder Restaurant – darauf findet ihr, in Verbindung mit dem Preis, die Abkürzung von „zuzüglich“. Auch im beruflichen Alltag vieler Leute, beispielsweise in Abteilungen wie Einkauf, Buchhaltung und mehr, wird die Präposition „zuzüglich“ häufig auf Rechnungen verwendet und abgekürzt. Diese weist in der Regel auf zusätzliche Kosten hin und bedeutet, dass etwas hinzukommt, hinzugerechnet oder im rein wirtschaftlichen Kontext ein (Geld-)Betrag addiert wird.

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Sind euch die Abkürzungen der Bundesländer geläufig? Wenn nicht, frischt euer Wissen mit unserem Video auf.

Was ist die richtige Abkürzung von „zuzüglich“?

Wenn ihr zukünftig ebenfalls das Wort „zuzüglich“ abkürzen wollt, dann verwendet die laut Duden empfohlene Abkürzung zzgl. Seltener kommen auch Abkürzungen wie „zuzgl.“ und „zuz.“ vor, doch um bei eurem Gegenüber nicht für Verwirrung so sorgen, haltet die Empfehlung des Dudens ein und verwendet die bei vielen Menschen geläufige Abkürzung „zzgl.“ Übrigens, das Pendant zu „zuzüglich“ ist „abzüglich“ und meint, dass etwas abgezogen wird. Die geläufigen Abkürzungen sind „abz.“ oder „abzgl“.

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Ist „zzgl.“ jetzt mit oder ohne MwSt.?

Wie eingangs erwähnt, findet ihr auf zahlreichen Rechnungen oder Kassenbons die Abkürzung „zzgl.“ im Zusammenhang mit einem Preis und den dazugehörigen (Neben-)Kosten. Doch auch heutzutage sorgt die Abkürzung „zuzüglich“ in Verbindung mit der Mehrwertsteuer noch immer für Verwirrung – war der Preis jetzt mit oder ohne Mehrwertsteuer?

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Um der Verwirrung entgegenzuwirken, kommt jetzt eine hoffentlich verständliche Erklärung anhand eines Beispiels: Die Abkürzung „zzgl.“ bedeutet, dass etwas hinzukommt oder noch hinzugerechnet wird. Steht also auf eurer nächsten Rechnung „10 Euro zzgl. MwSt.“, dann handelt es sich bei den 10 Euro um den Nettobetrag, bei dem die gesetzliche Mehrwertsteuer von in der Regel 19 % hinzukommt. Der Endbetrag, der von euch gezahlt werden muss, liegt dann bei 11,90 Euro (Bruttobetrag).

Seid ihr im Wissen um Chat-Abkürzungen breit aufgestellt? Wenn nicht, klickt euch durch unsere Bilderstrecke:

Mehr Beispiele für „zzgl.“

Das Ganze können wir auf verschiedene Themenbereiche ausweiten. Wenn ihr bei eurer nächsten Wohnungs- oder Hausbesichtigung seid und der Vermieter sagt, der Preis liegt bei „800 Euro zzgl. Nebenkosten“ (von 200 Euro), dann bleibt es nicht bei den 800 Euro. Die anfallenden Nebenkosten werden zu den 800 Euro addiert und somit steigt der Endbetrag, den ihr monatlich bezahlen müsst auf 1.000 Euro. Das Gleiche gilt für die Aussage „zzgl. Zinsen“. Fragt ihr einen Kredit bei eurer Bank des Vertrauens an und der Bänker spricht von „einem Betrag zzgl. Zinsen“, dann müsst ihr die Zinsen zu dem Betrag dazurechnen. Ein letztes Beispiel, dass der ein oder andere von euch mit Sicherheit schon erlebt hat: Ihr steht im Supermarkt und wollt Wasser kaufen. Der Preis wird mit dem Vermerk „zzgl. Pfand“ angegeben. Doch wie viel wird nun an der Kasse berechnet? Richtig, an der Kasse zahlt ihr den (Gesamt-)Preis des Wassers, bestehend aus Wasserpreis plus Pfand.

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