Wenn es nicht zu alt ist, kann man sein Laptop durchaus noch zu einem guten Preis verkaufen. Wir haben zusammengestellt, was es dabei zu beachten gilt.
Nichts altert schneller als Computer. Und ständig scheint es neue Versionen zu geben, die noch besser und schneller sein sollen. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass es einerseits viele gebrauchte Computer gibt, weil viele Anwender schneller updaten. Andererseits ist es schwer, bei einem solchen Überangebot noch gute Preise zu bekommen. Die erste Untersuchung bei dem Vorhaben, ein Laptop zu verkaufen, sollte also dem Gebrauchtmarkt gelten. Vielleicht lohnt es sich ja gar nicht mehr?!
Laptop verkaufen: Preisrecherche und Alternativen
Es gibt zwei Gruppen potentieller Käufer, wenn wir ein Laptop verkaufen. Da sind die Bastelprofis. Sie suchen möglichst billige, leicht defekte Laptops. An denen tauschen Sie einige, relativ billige Hardwareteile aus und verkaufen sie mit Gewinn. An die sollten wir uns wenden, wenn das Laptop nicht mehr funktioniert. Aber auch dann kann es lohnenswerter sein, wenn wir es bei einem Bastler reparieren lassen und den Gewinn selbst einstreichen. Die andere Gruppe sind Leute, die ein günstiges Laptop suchen, das nicht mehr ganz modern ist, dafür aber billig.
Beide Gruppen haben eines gemeinsam: Sie wollen billig kaufen. Man sollte also einfach mal überlegen, ob sich das überhaupt lohnt. Ob es nicht besser wäre, anstatt das Laptop zu verkaufen, eine Multimediastation daraus zu machen. In der Regel bekommt man auf die Festplatte noch einen Haufen Filme und Musik. Vor allem, wenn man vorher alle überflüssige Software entfernt. Da die Dinger meist auch über WLAN verfügen, kann man ihm am TV platzieren und vom Desktoprechner aus die Medieninhalte streamen oder Filminhalte von Lovefilm, Watchever und Co gleich auf dem TV wiedergeben.
Laptop verkaufen: Mit Betriebssystem oder ohne?
Wer ein Laptop sucht, will es sofort benutzen. Er braucht also ein Betriebssystem und in den meisten Fällen soll das Windows heißen. Wenn wir hingegen ein Laptop verkaufen, wollen wir dem Käufer so wenig Privates wie möglich mitgeben. Also löschen wir Bilder, Texte, Filme und Musik. Am besten deinstallieren wir auch gleich noch alle Programme. Und irgendwann sollten wir dann eigentlich ein sauberes System haben. Jetzt alles defragmentieren und dann mit Software wie CCleaner noch den freien Festplattenplatz gründlich überschreiben und säubern. Wenn man sich das traut, kann man sein Laptop an einen Unbekannten weitergeben.
Besser und sicherer ist es aber auf jeden Fall, wenn wir Tabula rasa machen! Üblicherweise gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Entweder lag dem Laptop ursprünglich eine Windows-Installations-CD bei. Dann sollten wir das System komplett plattmachen und Windows neu installieren. Manchmal gibte s auch eine gesonderte Partition zur Wiederherstellung des Systems. Wie man die erreicht, steht entweder im Handbuch, man kann es beim booten (Press F11 to restore…) lesen oder erfährt es in einem Supportforum. Auch hier sollte man alle Spuren am PC löschen und dann das Betriebssystem neu installieren.
Laptop rechtssicher verkaufen
Es ist vorteilhaft, wenn man den Käufer das Laptop abholen lässt. Dann kann man ihn nämlich einen Kaufvertrag unterzeichnen lassen. Darin wird dann der Zustand des Laptops vermerkt und außerdem die eventuell mitgelieferte Software. Wenn wir ein Laptop verkaufen, dann dürfen wir nämlich die „gebrauchte Software“ zweifelsfrei mit verkaufen. Das ist bei einzeln verkauften Programmen nicht immer so klar.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass wir uns spätere Diskussionen mit dem Käufer ersparen. Dazu nimmt man jeden bekannten Schaden in den Vertrag auf. Diese etwaigen Schäden sollten natürlich auch schon im Verkaufsangebot gestanden haben. Zusätzlich weist man darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und man keinerlei Garantien gibt.
Etwas anders sieht das Ganze übrigens aus, wenn man ein ehemals geschäftlich genutztes und von der Steuer abgesetztes Laptop verkauft! In dem Fall wird man - so widersinnig das erscheint - zu einem gewerblichen Händler. Man muss dem Käufer nicht nur eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit geben, sondern den Kaufpreis auch noch als Einnahme versteuern. In so einem Fall sollte man lieber seinen Steuerberater fragen, wie man das Laptop steuerrechtlich sicher aus dem Firmenvermögen in den Privatbesitz überführt, um es dann erst zu verkaufen. Das ist nicht ganz banal. Da muss man sich selbst - von Privatperson zu Geschäftsmann - u.U. einen symbolischen Betrag zahlen und einen Kaufvertrag abschließen. Vermutlich lohnt es sich spätestens dann, aus der Kiste einen Mediaplayer zu machen, anstatt das Laptop zu verkaufen.