Das Auto gehört für viele Menschen zu dem liebsten Besitz und so möchte man mit dem Äußeren des Fahrzeugs auch gerne sein Inneres präsentieren. Neben der Auswahl des Fahrzeugtyps, der Ausstattung und des Zubehörs eignet sich natürlich auch das KfZ-Kennzeichen, um seine Individualität auszudrücken. Dabei sollte man allerdings beachten, dass in Deutschland nicht alle Zahlen- und Buchstabenkombinationen für die Wahl des Kennzeichens erlaubt sind.
Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Kennzeichen gibt es zwar nicht, dennoch haben die Zulassungsstellen eine Weisung des Bundesverkehrsministeriums, nach welcher vor allem Kürzel für nationalsozialistische Begriffe nicht auf Nummernschildern auftauchen dürfen. Einige Kennzeichenverbote gelten bundesweit, einige Kombinationen sind regional in bestimmten Gebieten verboten.
Verbotene KFZ-Kennzeichen in Deutschland
Dabei gelten die verbotenen Kennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums nicht nur für Kombinationen nationalsozialistischer Begriffe. Viel mehr darf die Wahl der Kombination für das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer nicht „gegen die guten Sitten verstoßen“.
„Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1)
Welche Kennzeichen zugelassen werden, wird bundeslandintern entschieden. So ist es zum Beispiel in Deutschland nicht verwerflich, wenn man die Buchstaben „AN“ als Unterscheidungszeichen im Kennzeichen verwendet. Lediglich im Kreis Steinburg („IZ“) wird das Kennzeichen „AN“ nicht vergeben, da die Kombination rückwärtsgelesen „Nazi“ ergeben würde. Im Kreis Dithmarschen („HEI“) werden keine Kennzeichen mit dem Buchstaben „L“ vergeben.
Kennzeichen in Deutschland: Diese Nummernschilder sind nicht erlaubt
Zu Kürzeln, die in ganz Deutschland verboten sind, gehören unter anderem:
- HJ
- KZ
- SA
- SS
Andere Kombinationen wie „HH“ sind hingegen nur in einigen Bundesländern verboten, in Hamburg steht das Kürzel schließlich sogar als eigenständiges Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk („Hansestadt Hamburg“). Zu der Liste der verbotenen Kennzeichen reihen sich zudem einige Zahlenkombinationen ein, darunter „88“ („H“ als achter Buchstabe im Alphabet), , „28“ (, „BH“, „Blood & Honour“, verbotene, rechtsextreme Organisation), oder „204“ (20. April als Geburtstag Adolf Hitlers). Eine genaue Übersicht über verbotene Kennzeichen aufgeteilt in einzelne Bundesländern findet ihr bei Spiegel.de.
Bei uns findet ihr auch eine Übersicht über die wichtigsten Flughafen-Abkürzungen. Zudem zeigen wir euch, wie ihr die Batterie im Autoschlüssel wechseln könnt und wann ihr die Nebelschlussleuchte einschalten dürft.
Bildquellen: fujji, BlueSkyImage, scyther5