Wer eine Bewerbung auf einen Studien- oder Arbeitsplatz abgibt, muss dem Schreiben häufig eine „beglaubigte“ Kopie seines Zeugnisses beilegen. Doch wobei handelt es sich bei einer Beglaubigung, wo kann man Zeugnisse und Co. beglaubigen lassen und was kostet es?
Mit einer Beglaubigung wird die Echtheit eines Dokuments von einer höheren Stelle bestätigt. Diese Beglaubigung findet sich in Form eines Vermerks samt Unterschrift und Dienstsiegel auf dem kopierten Dokument wieder. Besteht das Dokument aus mehreren Seiten, müssen alle einzeln separat beglaubigt werden. Hier erfahrt ihr, wo man Beglaubigungen ausstellen lassen kann und wie hoch die Kosten dafür in der Regel sind. Geregelt sind Beglaubigungen im Sozialgesetzbuch.
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Wer darf beglaubigen?
Grundsätzlich kann jede Stelle mit einem Dienstsiegel auch Dokumente beglaubigen. Der Preis für die Bestätigung der Dokumentenauthentizität variiert dabei von Stelle zu Stelle. Um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können, benötigt ihr sowohl das ursprüngliche Dokument, etwa Zeugnis und die dazugehörige Kopie. Je Seite ist mit Kosten von 4 € bis 10 € zu rechnen. Stellen, an denen ihr Zeugnisse und Co. beglaubigen lassen könnt sind unter anderem folgende:
- Bürgerämter, Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen
- Standesamt: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Notare und Gerichte: Preis richtet sich nach dem Geschäftswert, bei Zeugnissen ca. 10 €. Hier kann man zum Beispiel einen beglaubigten Grundbuchauszug erhalten.
- Schulen und Universitäten, die Zeugnisse ausgestellt haben, dürfen diese auch beglaubigen. Häufig gibt es eine Beglaubigung des Abschlusszeugnisses gratis.
- Auch Kirchen und Krankenkassen können Zeugnisse und Bescheinigungen beglaubigen. Beachtet bei Bewerbungen, dass jedoch nicht alle Beglaubigungen von solchen Stellen anerkannt werden. Einige Universitäten akzeptieren etwa bei Bewerbungen für Studienplätze nur Beglaubigungen von Verwaltungsbehörden.
Im Video erfahrt ihr, wie sich Kopien beglaubigen lassen:
Wo kann man Kopie-Beglaubigungen erstellen lassen?
Mittels Beglaubigung wird die Richtigkeit einer Unterschrift, Abschrift oder Kopie bestätigt. Die amtliche Beglaubigung enthält mindestens folgende Merkmale:
- Beglaubigungsvermerk der bescheinigt, dass Kopie und Original miteinander übereinstimmen
- Unterschrift des Beglaubigenden
- Abdruck des Dienstsiegel (Stempel mit Emblem)
- Bei mehrseitigen Kopien muss jede Seite einzeln beglaubigt werden. Es reicht dabei in der Regel, wenn alle Seiten übereinandergelegt oder –geheftet werden und das Siegel so abgedruckt wird, dass es auf allen Seiten sichtbar ist.
- Sind beide Seiten bedruckt, muss der Beglaubigungsvermerk beide Seiten miteinbeziehen. Alternativ müssen beide Seitenteile einzeln beglaubigt werden.
Wir erklären euch auch, welche Schriftgröße bei Bewerbungen optimal ist. Lest bei uns auch den besten Einleitungssatz für die Bewerbung. Bei uns erfahrt ihr auch, ob Samstag ein Werktag ist.