Ihr wollt eine Lohnsteuerkarte beantragen? Zwar gibt es keine Lohnsteuerkarte aus Pappe mehr, einige wichtige Schritte muss man aber trotzdem beachten. Wir zeigen euch, welche das sind und wie ihr vorgehen müsst, um die Lohnsteuer zu verwalten
Auf der Lohnsteuerkarte wurden bis vor einigen Jahren alle personenbezogenen Daten eingetragen, die der Arbeitgeber für die Zahlung der Lohnsteuer benötigte. Das war allerdings mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden, da man tausende von Karten herstellen, verschicken und verwalten musste. Mit dem technischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung lassen sich die benötigten Daten heute allerdings besser elektronisch verwalten - daher wurde die Lohnsteuerkarte Anfang 2013 abgeschafft.
Lohnsteuerkarte aus Pappe beantragen? Die gibt es nicht mehr!
Die alte Lohnsteuerkarte aus Pappe gibt es seit dem 01. Januar 2013 nicht mehr. Allerdings wird natürlich auch weiterhin Lohnsteuer erhoben. Die dazu erforderlichen Daten werden aber nicht mehr auf einer Karte gespeichert, sondern von einem elektronischen papierlosen Verfahren verwaltet: Alle Daten für den Lohnsteuerabzug (sowie die Kirchensteuersteuer und den Solidaritätszuschlag) werden heute in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) des Bundeszentralamts für Steuern gespeichert.
Konkret heißt das: Ihr müsst keine Lohnsteuerkarte beantragen.Stattdessen teilt ihr eurem Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses eure Steuer-Identifikationsnummer und euer Geburtsdatum mit.
Der Arbeitgeber teilt diese Daten (Im Fachjargon: Lohnsteuerabzugsmerkmale) dann dem Bundeszentralamt für Steuern mit und trägt sie in euer Lohnkonto ein. Das ist für euch wesentlich bequemer, als wie früher eine Lohnsteuerkarte selbst beim Amt zu beantragen. Dazu kommen weitere organisatorische Vorteile: Mit dem Ende der körperlichen Lohnsteuerkarte entfallen hohe Verwaltungskosten und -arbeiten bei den Meldebehörden, Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.
Wir haben nachgefragt:
Elektronische Abrechnung in der ELStAM-Datenbank
Das Ende der alten Lohnsteuerkarte hat zur Folge, dass Arbeitgeber seit 2013 grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Löhne und Gehälter elektronisch abzurechnen. Außerden bekommt der Arbeitnehmer seine Lohnsteuermerkmale nicht mehr von der Meldebehörde einmal im Jahr auf Pappe zugesandt. Diese stehen jetzt unter der jeweiligen persönlichen steuerlichen Identifikationsnummer in der ELStAM-Datenbank. Zu den Lohnsteuermerkmalen zählen die folgenden Daten des Arbeitnehmers:
- Steuerklasse
- Anschrift
- Geburstdatum
- Faktoren bei Ehepaaren in der Steuerklasse IV
- Religionszugehörigkeit
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Behindertenpauschbeträge
- Lohnsteuerfreibeträge
Verantwortlich für die Verwaltung dieser Merkmale ist das jeweilige Finanzamt: Die Behörde ist zuständig für Neuausstellung, Änderungen an der Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Namen, Kinderzahl und Wohnsitz sowie für das Eintragen von Frei- und Hinzurechnungsbeiträgen.
Lohnsteuer mit Steueridentifikationsnummer verwalten: so geht's
Anstatt eine Lohnsteuerkarte zu beantragen, müsst ihr als Arbeitnehmer heute die folgenden Schritte ausführen, sobald ihr eine neue Beschäftigung antretet:
- Beginnt das neue Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch seine Steueridentifikationsnummer sowie sein Geburtsdatum mitteilen.
- Außerdem müsst ihr angeben, ob es sich bei diesem Arbeitsverhältnis um die Hauptbeschäftigung (Steuerklassen I, III, IV) oder eine Nebenbeschäftigung (Steuerklasse VI) handelt.
- Wichtig: Verwechselt nicht die Steuer-ID mit der Steuernummer.
Die eigene Steuernummer herausfinden - ganz leicht
Hat sich der Arbeitgeber authentifiziert, kann er die Steuermerkmale des Arbeitnehmers anschließend aus der ELStAM-Datenbank abrufen. Diese Berechtigung entfällt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Mit dem Finanzamtsformular „Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM“ kann der Arbeitnehmer und Lohnsteuerpflichtige einzelne berechtigte Arbeitgeber benennen oder auch ausschließen.
Steuermerkmale herausfinden: Mit der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
Natürlich kann nicht nur der Arbeitnehmer eure Lohnsteuermerkmale abrufen - auch hier habt Zugriff auf diese Daten.
- Die persönlichen Steuerabzugsmerkmale entnimmt der Arbeitnehmer am leichtesten seiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung - der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ELStAM-Daten dort auszuweisen.
- Darüber hinaus könnt ihr auch das Finanzamt fragen oder die Daten im Elster-Onlineportal überprüfen.
- Für das Elster-Portal benötigt ihr neben eurer Steuer-ID oder der Steuernummer ein elektronisches Zertifikat, das ihr dort auch beantragen könnt.
- Dies macht wegen des Aufwandes meist nur dann Sinn, wenn ihr das Elster-Onlineportal auch für andere Möglichkeiten wie die fast papierlose Steuererklärung nutzt.
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Wie bisher fließen die persönlichen Daten – auch Änderungen im Laufe eines Jahres – z.B. die Zahl der Kinder, Religionszugehörigkeit, Geburt, Heirat, Todesfall oder Kircheneintritt oder –austritt über die Meldeämter in den jeweiligen Gemeinden in die Datei ein. Andere Merkmale, wie z. B. Lohnsteuerfreibeträge, kommen direkt vom Finanzamt. Das Wohnsitzfinanzamt ist auch für Änderungsanträge zuständig. Das Formular „Antrag auf Korrektur der … (ELStAM)“ gibt’s beim Finanzamt oder online beim Bundeszentralamt für Steuern im Formularcenter unter Lohnsteuer.
Die geänderten Merkmale gehen dann an das Bundeszentralamt für Steuern, dieses stellt sie dem Arbeitgeber zur Verfügung. Leider kann die Änderung von Daten einige Zeit in Anspruch nehmen. Und nicht vergessen: Lohnsteuerfreibeträge müssen jährlich neu beantragt werden.
Video: Ganz leicht zur Steuererklärung
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