Amazon zieht beim kostenlosen Streaming-Dienst Freeve den Stecker. Der gesamte Film- und Serienkatalog wandert zu Prime ab. Wer kein Prime-Abo hat, kann aber aufatmen, die Inhalte werden weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen.
Amazon schaltet kostenlosen Dienst Freeve ab
Film- und Serienfans müssen sich von Freeve verabschieden. Der kostenlose Streaming-Dienst von Amazon wird in mehreren Ländern, darunter die USA, Großbritannien und Deutschland abgeschaltet. Der Katalog von Freeve wird in den kommenden Wochen Stück für Stück bei Amazon Prime Video integriert.
Werden die Freeve-Inhalte also zukünftig etwas kosten? Nein, Amazon löst sich im Prinzip nur vom Namen Freeve und bietet die meisten Inhalte in Zukunft unter dem Label Watch for Free an. Ein Prime-Abo ist also nicht zwangsweise nötig. Allerdings werden die kostenlosen Inhalte nach wie vor mit Werbung präsentiert.
Amazon hat sich zu der Entscheidung wie folgt geäußert:
Um den Kunden ein einfacheres Seherlebnis zu bieten, haben wir beschlossen, das Freevee-Branding auslaufen zu lassen. Die für Prime-Mitglieder verfügbaren Inhalte bleiben unverändert, und das umfangreiche Angebot an kostenlosen Streaming-Inhalten bleibt auch für Nicht-Prime-Mitglieder zugänglich. (Quelle: Deadline)
Amazon legt den Fokus auf Prime und Werbung
Laut Amazon konnte Freeve im Jahr 2022 ungefähr 65 Millionen monatliche Nutzer vorweisen. Seit dem ist es aber verdächtig ruhig, um den Streaming-Dienst geworden. Schon im Februar 2024 kamen deshalb erste Gerüchte auf, dass Amazon plane den Service abzusägen. Amazon dementierte das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt noch. Im Mai war aber bereits klar, dass Prime Video in Zukunft der Hauptfokus für Werbetreibende sein wird (Quelle: Deadline).
Aus diesem Grund gibt es auch seit Anfang des Jahres eine Prime-Variante, die mit Werbung angeboten wird. Prime-Kunden, die keine Werbung sehen wollen, müssen seitdem 2,99 Euro mehr pro Monat zahlen. Für viele User ist das eine Preiserhöhung durch die Hintertür und die Verbraucherzentrale Sachsen stufte dieses Vorgehen sogar als rechtswidrige Bereicherung ein (Quelle: Stiftung Warentest).