Gute Nachrichten für Fußball-Fans: Das Oberlandesgericht München hat mehrere DAZN-Klauseln für unzulässig erklärt. Der Streaming-Anbieter hatte sich zuvor weitreichende Rechte für Preis- und Vertragsänderungen gegönnt. Verbraucherschützer sehen im Urteil eine Signalwirkung.
DAZN verliert: OLG München kippt Preisklauseln
Das Oberlandesgericht München hat DAZN einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Sport-Streaming-Dienst hatte sich in seinen Nutzungsbedingungen 2022 das Recht eingeräumt, die Abo-Preise bei „veränderten Marktbedingungen“ oder gestiegenen Kosten anzupassen.
Das Problem: Die Klauseln waren „derart schwammig formuliert“, dass Kunden die Preiserhöhungen kaum nachvollziehen konnten, sagt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Laut Gericht fehlten klare Vorgaben und DAZN nutzte die Regelung einseitig zu seinem Vorteil – Preissenkungen für Kunden bei geringeren Betriebskosten waren anscheinend gar nicht erst vorgesehen.
Auch das Programmangebot selbst sollte laut AGB flexibel bleiben: DAZN durfte nach eigener Auffassung Inhalte ändern oder streichen, solange dies „zumutbar“ war. Was aber für wen zumutbar ist, blieb dabei völlig unklar. Die Richter sahen darin einen Freibrief für beliebige Vertragsänderungen und erklärten auch diese Klauseln für unwirksam (Quelle: VZBV).
Sammelklage gegen DAZN läuft weiter
Das Urteil des OLG München betrifft insgesamt neun Vertragsklauseln, die DAZN inzwischen geändert hat. Für den Streaming-Anbieter bleibt die Angelegenheit dennoch heiß: Eine Sammelklage des VZBV vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft weiter. Dabei geht es um Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022, die der Verband für unzulässig hält. Ziel ist es, dass Kunden Geld zurückbekommen, das sie möglicherweise zu viel bezahlt haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, macht aber deutlich: Auch Streaming-Dienste wie DAZN müssen sich an klare Regeln halten und können diese nicht in jedem Fall einseitig festlegen. Verbraucher könnten deshalb künftig von transparenteren Verträgen und faireren Bedingungen profitieren – ganz abgesehen von den betroffenen Abonnenten, die noch auf Rückzahlungen hoffen können.
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