Die Öffentlich-Rechtlichen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Ihnen bleibe „keine andere Wahl“, um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro pro Monat durchzusetzen. Ob ARD und ZDF ab Januar 2025 wirklich mehr Geld erhalten, ist allerdings fraglich.
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF ziehen vor Gericht
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags sorgt weiter für Streit. Jetzt haben ARD und ZDF sogar Verfassungsklage eingereicht, um die Erhöhung auf 18,94 Euro pro Haushalt und Monat gerichtlich durchzusetzen. Das wäre eine Erhöhung um 58 Cent. Zuvor hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung um diesen Betrag für die Jahre 2025 bis 2028 empfohlen.
„Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“ erklärt der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. Recht und Gesetz würden keine Kompromisse kennen. Dennoch falle der Gang vor das Bundesverfassungsgericht schwer, sagt Gniffke.
Ähnlich sieht es ZDF-Intendant Norbert Himmler. Gerade in Zeiten „wachsender Verunsicherung“ sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „Garant verlässlicher Information für die Gesellschaft“ wertvoll (Quelle: Spiegel)
Klar gegen eine Erhöhung haben sich die Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) und Markus Söder (Bayern) positioniert. Sie fordern Reformen und den Abbau von Rücklagen, bevor über eine Beitragserhöhung nachgedacht wird. Kritiker verweisen zudem auf den Vertrauensverlust in die öffentlich-rechtlichen Sender – insbesondere durch Skandale wie beim RBB.
Rundfunkbeitrag: Erhöhung ab 2025 unsicher
Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte wegweisend für die künftige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender sein. Bereits 2021 hatte ein Gerichtsurteil für eine Erhöhung des Beitrags gesorgt, nachdem Sachsen-Anhalt zunächst blockiert hatte. Wann über die aktuelle Klage entschieden wird, ist noch unklar. Angesichts der politischen Uneinigkeit gilt eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 als unwahrscheinlich.
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