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Streit um höheren Rundfunkbeitrag: Bundesländer sprechen Klartext

Der Streit um einen höheren Rundfunkbeitrag ist vorerst beigelegt. (© Imago / BildFunkMV)
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18,36 Euro oder doch 18,94 Euro? Die Zukunft des Rundfunkbeitrags sorgt weiter für Diskussionen zwischen den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Sendern. Jetzt haben die Länder eine Erhöhung abgelehnt – und der Streit landet vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Rundfunkbeitrag bleibt vorerst stabil

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag in den Jahren 2025 und 2026 stabil bleiben soll. Derzeit zahlen Haushalte und Unternehmen 18,36 Euro im Monat. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eigentlich eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro vorgeschlagen – doch daraus wird wohl vorerst nichts.

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Die ARD hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese will sie auch nach der Entscheidung der Länder nicht zurückziehen. Nach Ansicht des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke wird erneut deutlich, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten. Er sieht das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz, um diese Frage zu klären.

Gleichzeitig beschlossen die Länder eine Änderung des Beitragsfestsetzungsverfahrens (Quelle: Tagesschau). Künftig ist bei Erhöhungen unter 5 Prozent nicht mehr die Zustimmung aller Landesparlamente erforderlich. Stattdessen tritt ein neues Modell in Kraft, bei dem eine festgelegte Anzahl von Ländern Widerspruch einlegen muss, um eine Erhöhung zu stoppen.

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Ob das langfristig die Entscheidungsprozesse vereinfacht, bleibt abzuwarten. Kritiker sehen schon jetzt die Gefahr, dass kleinere Erhöhungen künftig leichter durchgesetzt werden könnten – ohne große Diskussionen in den Landtagen (Quelle: Zeit Online).

Rundfunkbeitrag: Es bleibt bei 18,36 Euro

Haushalte und Unternehmen zahlen für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorerst weiterhin monatlich 18,36 Euro. Nach dem Beschluss der Länder steigt der Betrag frühestens im Jahr 2027. Es ist jedoch möglich, dass das Bundesverfassungsgericht schon vorher einen höheren Rundfunkbeitrag festlegt.

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