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Hitzefrei heute? Wann gibt es in Schule, Büro & Co. frei?

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Der Sommer ist endlich da. In dieser Woche dreht die Sonne ordentlich auf. Draußen ist es bereits vormittags brütend heiß, das Thermometer steigt immer weiter, Temperaturen über 30 Grad werden in den kommenden Tagen erwartet. Besonders in Schulen, aber auch in Büros werden an solchen Tagen Rufe nach „Hitzefrei“ laut. Doch wie sieht das mit dem Ausfall von Unterricht und dem vorzeitigen Feierabend im Büro an heißen Tagen eigentlich aus?

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„Amtliche Mittelung: Heute ab 14 Uhr deutschlandweit Hitzefrei!“ Klingt nach einer Traumnachricht, doch was ist dran, an dem „Recht auf Hitzefrei“? Kann man von seinem Arbeitgeber verlangen, dass man hitzefrei bekommt?

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Ab wann ist Hitzefrei? Regeln fürs Büro

Wer meint, ein Recht darauf zu haben, seine Arbeit bei solchen warmen Temperaturen liegen zu lassen, wird leider enttäuscht. Arbeitnehmer, egal ob im Büro oder auf der Baustelle, haben laut Arbeitsrecht keine rechtliche Grundlage für Hitzefrei. Auch für Schulen gibt es keine allgemeingültige Vorschrift für hitzefreie Tage.

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Nichtsdestotrotz gibt es im Arbeitsrecht Vorschriften, die vor übermäßiger Hitze schützen sollen. So heißt es in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 3.5:

„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. “

  • Nach dieser Richtlinie ist es Pflicht des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegt.
  • Zudem sollten Arbeitgeber besonders an heißen Tagen Getränke zur Verfügung stellen.
  • In Ausnahmefällen ist aber auch ein Arbeiten unter bis zu 35 Grad Celsius zumutbar. Zu solchen Ausnahmefällen gehören auch heiße Sommertage.
  • An warmen Sommertagen müsst ihr euch im Büro ohne „Hitzefrei“ der Hitze dennoch nicht ausliefern lassen. Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass Fenster, Glaswände etc. mit einem Schutz vor einer direkten Sonneneinstrahlung versehen werden.
  • Sollte solch ein Schutz ausbleiben, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Chef oder Betriebsrat angebracht.
  • Falls euch die Temperaturen zu schaffen machen und ihr flexible Arbeitszeiten habt, empfiehlt es sich zudem, früher ins Büro zu kommen.
  • An tropisch heißen Tagen kann man beim Chef zudem die Auflockerung der Kleiderordnung anfragen, falls im Büro Anzugspflicht herrscht.
  • Bei Arbeiten draußen muss der Arbeitgeber genügend Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen.
  • Bei Temperaturen über 30 Grad sind diese Maßnahmen verpflichtend.
  • Wollt ihr euren eigenen Ventilator mitbringen, müsst ihr dies vorher mit dem Arbeitgeber aus versicherungsrechtlichen Gründen vorab abstimmen. In der Regel zählt der Ventilator allerdings bereits zu den klassischen Arbeitsschutzmaßnahmen, um die sich der Arbeitgeber kümmern sollte, wenn es schon kein hitzefrei gibt.
  • Sollte euer Chef euch partout bei der übermäßigen Hitze ackern lassen, ohne jegliche Vorkehrungen für ein hitzefreies Arbeiten zu treffen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder bis 5.000 Euro.
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Liegen gesundheitliche Probleme vor, bei denen das Arbeiten über 26 Grad gefährdend ist, kann eine Freistellung beantragt werden. Dies gilt auch für Schwangere sowie stillende Mütter.

Schwitzender Arbeiter
Arbeitgeber sollten die Kleiderordnung hitzebedingt lockern (© Getty Images / tommaso79)

Was ist mit Hitzefrei heute in der Schule?

Auch für Schüler gibt es kein gesetzliches Recht auf „hitzefrei“. Dennoch gibt es in verschiedenen Bundesländer Richtlinien und Erlässe, nach denen der Schulrektor bzw. Schulleiter den Unterricht ab einer bestimmten Temperatur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen lassen und beenden kann.

  • Eine festgelegte Temperaturgrenze gibt es allerdings laut Kultusministerien nicht.
  • Generell kann jede Schule selbst entscheiden, ob Hitzefrei gegeben wird.
  • Dabei soll vor allem drauf geachtet werden, ob ein Unterricht im Gebäude für Schüler und Lehrer noch zumutbar ist.
  • Als Anhaltspunkt für Hitzefrei in NRW werden 27 Grad Raumtemperatur angegeben.
  • In Berlin-Brandenburg kann an Schulen Hitzefrei erteilt werden, wenn um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur oder um 11 Uhr 25 Grad Raumlufttemperatur im Schulgebäude gemessen werden.
  • Das bayerische Kultusministerium gibt an, dass es „keine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung“ für hitzefrei gibt. Hier wird auf „konkrete Situationen“ verwiesen, somit ist ein vorzeitiges Ende bei übermäßiger Hitze durchaus möglich, die Entscheidung liegt allerdings allein bei der Schulleitung.
  • Auch in anderen Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg gibt es Regeln, nach denen es in der Hand des Schulleiters liegt, den Unterricht zu beenden, wenn die Außentemperatur um 10 Uhr bei 25 Grad im Schatten liegt.
  • Der Unterricht kann auch vom stickigen Gebäude in den Hof oder kühlere Kellerräume verlagert werden.
  • Ein Hitzefrei für Schüler der Sekundarstufe II ist zudem ausgeschlossen. Begründet wird dies vom Kultusministerium, dass Schüler in dieser Altersklasse stärker belastbar sind und eigenständig darauf achten, genügend Flüssigkeit bei Hitze zu sich zu nehmen. Dennoch sollen etwa Klausuren nicht geschrieben und die verminderte Leistungsfähigkeit beachtet werden.
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© Getty Images / Antonio Guillem

Werft auch einen Blick in unseren Ratgeber zum Ventilator-Kauf, um der Hitze zu trotzen. Durchhalten, schwitzen und trinken, bald ist Wochenende!

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