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Verbotene Namen: Diese Vornamen sind in Deutschland nicht erlaubt


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Bei der Wahl des Vornamens für den eigenen Nachwuchs lassen viele Eltern ihrer Kreativität freien Lauf. In den vergangenen Jahren sind etwa immer mehr Kinder mit den Vornamen Tyrion oder Daenerys in den Kindergärten anzutreffen, „Pepsi Carola“, „Winnetou“ und „Pumuckl“ gehören seit Jahren in jede „Best-of“-Liste der verrückten Vornamen in Deutschland. Doch es gibt auch einige Grenzen. Nachfolgend findet ihr eine Übersicht über verbotene Namen, die Kindern nicht gegeben werden dürfen.

Das „Namensrecht“ wird in Deutschland über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das letzte Wort bei der Vergabe von Vornamen haben die Standesämter. So sind etwa Vornamen verboten, die anstößig sind oder lächerlich wirken und das Kindeswohl gefährden könnten.

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Liste verbotener Namen in Deutschland

Den Standesbeamten, die den Vornamen von Amtswegen bestätigen, liegt ein „Internationales Handbuch für Vornamen“ vor. Vornamen, die hier aufgeführt sind, dürfen ohne weiteres vergeben werden. Fehlt ein Vertreter, ist die Vergabe noch nicht ausgeschlossen. Vielmehr liegt es am Standesbeamten, Einzelfälle zu überprüfen. Hierbei hat man sich an die „Dienstanweisungen für Standesbeamte und Aufsichtsbehörden“ zu halten. Dabei ist es in der Vergangenheit Eltern unter anderem gelungen, Vornamen wie „November“ oder „Pumuckl“ durchzukriegen.

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Abgelehnte Fälle und Beispiele für verbotene Namen sind unter anderem folgende Vorschläge:

  • Fanta
  • Borussia
  • Sputnik
  • Junge
  • Tom Tom
  • Rosenherz
  • Waldmeister
  • Lenin
  • Bierstübl
  • Atomfried
  • Satan
  • Judas
  • Pain
  • Thanatos
  • McDonald
  • Schroeder
  • Lord
  • Joghurt
  • Puppe
  • Agfa
  • Pillula
  • Woodstock
  • Whisky
  • Gucci
  • Satan
  • Superman
  • Verleihnix
  • Poppy
  • Schroeder
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Verbotene Namen und ausgefallene Ausnahmen

In einigen Fällen wurden von Standesämtern jedoch Vornamen akzeptiert, die auf den ersten Blick ausgefallen, lustig oder irrsinnig klingen. Neben dem bereits erwähnten Beispiel „Pepsi-Carola“ zählen hierzu unter anderem:

  • Nussi
  • Popo
  • Winnetou
  • Apple
  • Matt-Eagle
  • Dee-Jay
  • Klee
  • Tarzan
  • Blaubeere
  • Smudo
  • Popo
  • Prestige
  • Champagna
  • Frodewin
  • Cinderella-Melodie
  • Matt-Eagle
  • Smudo
  • Pfefferminza
  • Alemmania
  • November
  • Anderson

Neben der Liste der verbotenen Namen gilt zudem der Grundsatz, dass typisch weibliche Namen nicht für Jungen und umgekehrt vergeben werden dürfen. Auch hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. So können Vornamen ohne scharfe Grenze, wie Maria oder Kim, sowohl bei weiblichen als auch bei männliche Nachkommen auftreten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen geschlechtsspezifischen, zweiten Vornamen zu wählen.

Bei uns findet ihr auch eine Übersicht verbotener KfZ-Kennzeichen in Deutschland.

Quellen: Vorname.com, Familie.de

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