Wenn ihr an einer Hausarbeit oder einer Hausaufgabe arbeitet, werdet ihr beim Argumentieren sicherlich über den Ausdruck „zum einen… zum anderen“ stolpern. Dabei stellt sich oft die Frage: Schreibt man „zum einen… zum anderen“ klein oder „zum Einen… zum Anderen“ groß?
Nach der neuen Rechtschreibung und dem Duden ist die Schreibweise „zum einen …, zum anderen“ richtig. Es wird also nicht großgeschrieben. „Zum Einen, zum Anderen“ ist demnach falsch. Zudem sollte das Komma nicht vergessen werden.
„Zum einen, zum anderen“ oder „Zum Einen, zum Anderen“: Groß- oder klein?
Beispiele für die Verwendung:
- Zum einen hat es gehagelt, zum anderen war es sehr kalt.
- Zum einen kann das neue Smartphone mit einer tollen Kamera punkten, zum anderen ist es in seiner Preisklasse nicht das günstigste Modell.
- „Dein Gelaber geht mir zum einen Ohr rein und zum anderen wieder hinaus.“
Nehmt euch in Acht - das sind die witzigsten Autokorrektur-Fails:
Der Ausdruckt nennt zwei Aspekte, die zum gleichen Sachverhalt gehören. Das Komma wird zur Abgrenzung gleichrangiger Elemente einer Aufzählung. Verzichtet werden kann auf das Komma, wenn beide Glieder durch ein „und“ getrennt werden.
„Zum einen, zum anderen“: Kleinschreiben ist richtig
Die Annahme, dass man „Zum Einen…, zum Anderen“ groß schreiben kann, rührt vor allem aus anderen Fällen, bei denen Zahlwörter substantiviert werden.
Beachten sollte man daher, dass abgrenzend hierzu ähnliche Fälle großgeschrieben werden:
- „Zum Ersten des Monats muss der Bericht fertig sein.“
- In diesen Fällen werden die Zahlwörter „Ersten“ und „Zweiten“ etc. substantiviert und als Nomen eingesetzt. Der Duden sieht hier anders als im oben genannten Fall eine Großschreibung vor.
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An anderer Stelle erklären wir euch, ob man nach einem Doppelpunkt groß- oder kleinschreiben soll. Zudem zeigen wir euch, wie man eine Stellungnahme schreibt. Wir haben auch Tipps, wie man eigene Songs schreiben kann.