In unserer Artikelserie Ist das legal? klären wir für euch, inwieweit ihr ohne Probleme die vielen Internetangebote aus dem Bereich Streaming und Download nutzen könnt, wenn es darum geht, Filme und Serien online zu sehen. Hochglanz-Streaming verspricht auch FilmPalast.to, aber ist denn das überhaupt legal?
Video: Streaming – Was ist erlaubt, was nicht?
FilmPalast.to bietet aktuelle Kinofilme wie Godzilla, 300, The Lego Movie oder The Amazing Spider-Man 2 und Top-Serien aus den USA bereits vor Videotheken kostenlos als Stream an. Hier müsst ihr euch weder etwas herunterladen, noch euch anmelden. Aber ist es dann sofort legal? Wir klären auf.
FilmPalast.to: Legal oder illegal?
Es tut uns leid, wenn wir euch an dieser Stelle enttäuschen müssen. FilmPalast.to ist genauso illegal wie andere Anbieter von kostenlosen Kinofilmen. Die Gründe dafür sind, wie so oft, in der Gesetzgebung basierend auf dem Urhebergesetzbuch (UrhG) zu finden.
Demnach verstößt FilmPalast.to gegen das Recht auf Vervielfältigung und Zugänglichmachung, die alleine dem Urheber oder dem von ihm in Kraft gesetzten Dritten obliegen (§ 15 UrhG und 19a UrhG).
Kein Wunder also, dass die Betreiber ihre Webseite über die (unverschämt teure) Top-Level-Domain des Inselstaates Königreich Tonga anbieten, die in der rechtlichen Schwebe in Sachen deutschem Urheberrecht rangieren.
FilmPalast.to: Mache ich mich strafbar?
Schaut ihr Filme oder Serien auf FilmPalast.to, macht ihr euch in der Tat strafbar. Denn auch wenn gefährliche Halbwahrheiten im Internet besagen, dass ihr euch hier lediglich auf das Recht der Privatkopie (§ 53 UrhG) beruft, ist das so nicht ganz korrekt.
Das Recht auf Privatkopie gestattet es euch, Inhalte wie Videos, Musik, Bilder und Dokumente herunterzuladen und auf eurem Computer zu speichern, die frei vom Urheber zugänglich gemacht wurden. Auch Videos von YouTube fallen in einer „Grauzone“ darunter.
Sobald ihr euch aber wissentlich (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) auf einem illegalen Portal, wie es FilmPalast.to nun einmal ganz offensichtlich ist, einen Film anschaut, brecht ihr aus der Definition des Paragrafen 53 aus.
Denn hier schaut ihr euch nicht einfach einen Film im Stream an, sondern ladet (wie es bei Streams nun einmal so ist) komprimierte Versionen des Films in den Zwischenspeicher (sofortiges Löschen reicht nicht) und macht euch damit strafbar. Denn der Film oder der Serie von FilmPalast.to widerspricht ganz offensichtlich dem Satz 1 des Paragrafen 53:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Was sind die Folgen? Werde ich jetzt verknackt?
Wir können nicht sagen, ob ihr im Visier von Abmahnanwälten landet oder nicht. Es ist aber durchaus möglich, dass ihr bei Erfassung mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen rechnen könnt. Die Höhe dieser Strafen können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Gefängnisstrafen, wie sie in Werbekampagnen wie von der Vereinigung Respect Copyrights propagiert werden, sind dabei aber eher die Ausnahme.