Das Königreich Tonga (Top-Level-Domain .to) ist ausgerechnet bei Streaming-Portalen mit deutschsprachigem Inhalt besonders beliebt. Das liegt mitunter daran, dass die Angebote wie Blockbuster-Filme oder TV-Serien auf diesen Seiten nicht gerade von Legalität zeugen. Wir klären für euch, wie legal Kinox.to eigentlich ist.
Video: Filmstreams im Internet – Was ist legal, was nicht?
Egal ob Big Bang Theory, A Game of Thrones oder die neusten Kinofilme: Auf Kinox.to bekommt ihr alles, was das Cineastenherz begehrt. Noch dazu sind die Filme und Serien kostenlos und können direkt online angeschaut werden. Klingt verlockend, ist aber alles andere als legal. Wir erklären euch im Detail, wieso ihr euch strafbar macht, wenn ihr Kinox.to nutzt.
Kinox.to: Legal oder illegal?
Wie bereits eingehend geschrieben, ist das Portal Kinox.to alles andere als legal. Die Betreiber machen sich aufgrund mehrerer Brüche gegen das Urheberrecht strafbar und die Webseite und die angebotenen Filme und Serien sind somit unrechtlich zur Verfügung gestellt. Zwar hat Kinox Abstand davon genommen, die Videos selbst als Streams anzubieten, doch mildert das nach deutschem Recht keineswegs die illegale Handlung, die damit einhergeht.
- Was ist mit der „Grauzone“
Im Internet finden sich viele Meinungen und Diskussionen zum Thema Streaming und häufig fällt dabei auf, dass gefährliches Halbwissen die Runde macht. Die sogenannte „Grauzone“, die Streaming- und Link-Portale wie Kinox.to, Movie2k und andere umfassen soll, bezieht sich nicht auf den Firmensitz in Tonga, sondern vielmehr auf einen einzelnen Paragrafen im Urhebergesetzbuch.
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Während Kinox.to durch das Anbieten von Links zu illegalen Streams bereits den Paragrafen § 15 UrhG bricht, der allein dem Urheber (und eingesetzten Dritten) das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung einräumt, macht ihr als Zuschauer euch ebenfalls bedingt strafbar.
Kinox.to: Ich mache mich also strafbar, welche Konsequenzen erwarten mich?
Die erwähnte Grauzone bezieht sich auf § 53 UrhG und umfasst das Recht auf Privatkopie. Durch das Anschauen eines Streams ladet ihr euch eine ultra komprimierte Version des Filmes in den Zwischenspeicher eures Computers, die bereits Gegenstand einer Straftat darstellt.
Denn ihr verstoßt damit gegen den Satz des Paragrafen, dass ihr euch keinerlei illegale Quelle zunutze macht, um an die Inhalte zu gelangen. Der Zusatz „wissentlich illegal“ kommt dabei ebenfalls zu tragen, auch wenn ihr eure Unschuld oder Unwissenheit beteuert (denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Dass es allerdings nicht, wie in abschreckenden Videos wie das der Organisation Respect Copyrights, zu Haftstrafen am laufenden Band kommt, liegt an der schwammigen Definition des Satzes. Der ist zusätzlich dafür verantwortlich, dass man den Paragrafen als „Grauzone“ heranziehen kann. Ausruhen sollte man sich darauf allerdings nicht, denn legal ist Kinox.to und dessen Nutzung nach wie vor nicht.
Abmahnungen sind bislang allerdings nicht zu verzeichnen, auch wenn gefälschte E-Mails die Runde machen, die euch das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Für den Fall, dass ihr per Post eine solche Abmahnung erhalten solltet, prüft diese ganz genau und lest in unserer Hilfe nach, wie ihr euch verhalten solltet.
Lieber hier legal schauen: