Eigentlich muss jeder Haushalt in Deutschland 17,50 Euro monatlich an Rundfunkbeitrag zahlen. Manche Leute glauben hingegen, dass sie das System austricksen können. Wir zeigen die besten Tricks der Beitragsverweigerer.
Rundfunkbeitrag: Diese Strategien nutzen die Verweigerer
Mit der „GEZ-Gebühr“ wird der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in Deutschland bezahlt. Dazu gehören die Fernsehsender ARD und ZDF sowie diverse Regionalprogramme. Auch der Deutschlandfunk, tagesschau.de und die Mediatheken der Sender werden über die Abgabe finanziert.
In Deutschland sind pro Haushalt 17,50 Euro fällig – doch nicht jeder fühlt sich berufen, diese Summe auch brav an den Beitragsservice zu zahlen. In Online-Foren tauschen sie sich gerne und langatmig darüber aus, wie sie sich am besten von der Zahlung drücken können. Manche gehen auch lieber in Haft, als ARD & Co. zu finanzieren, schreibt Focus Online. Ihre kreativen und teils abenteuerlichen Tipps zeigen wir auf den folgenden Seiten. Eine Nachahmung wird ausdrücklich nicht empfohlen …
Die Rundfunkanstalten mit Anfragen überfluten
Der Plan: Die Rundfunkanstalten mit unsinnigen Fragen lahmlegen. Je mehr Leute mitmachten, desto besser stünden die Aussichten auf Erfolg, heißt es. Besonders „gut“ seien Fragen zu rechtlichen Normen, zum Beispiel zu einer möglichst exakten Definition einer Raumeinheit. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt.
Aber lässt sich das Problem nicht auch einfach aussitzen?
So lange warten, bis es nicht mehr geht
Erst kurz vor dem Haftbefehl soll Schluss sein: Manche Trickser geben als „Tipp“ an, möglichst lange mit der Zahlung zu warten. Erste Mahnungen sollen dabei getrost ignoriert werden – genau wie die zweite und dritte. Da keine Verzugsgebühren erhoben werden, ergäbe sich dadurch auch kein echter Nachteil, so die Argumentation.
Tricks gibt es auch bei der Einzugsermächtigung …
Einfach keine Einzugsermächtigung erteilen
Eine Einzugsermächtigung erteilen die GEZ-Verweigerer natürlich nicht. Dann könnte der Rundfunkbeitrag ja einfach abgebucht werden, wann immer es „denen“ in den Kram passt. Da wartet man doch lieber auf die Rechnung – und ignoriert sie dann einfach.
Ist man überhaupt Kunde des Beitragsservice?
Sich als Geschäftspartner des Beitragsservice definieren
Eine weitere Taktik: Sich nicht als Kunde, sondern als gleichberechtigter Geschäftspartner des Beitragsservice zu geben. In diesem Fall wird der Rundfunkbeitrag zwar beglichen, nicht aber ohne eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Wie hoch diese ausfällt, darf sich jeder selbst denken.
Beim nächsten Tipp hilft das Telefonbuch …
Falsche Daten massenhaft einsenden
Den Beitragsservice mit falschen Namen und Adressen fluten: So möchte ein GEZ-Gegner als Sieger vom Platz gehen. Er ruft dazu auf, massenhaft falsche Daten zu übermitteln.
Eine kostenlose Selbstauskunft kann auch irgendwie helfen …
Kostenlose Selbstauskunft beim Beitragsservice verlangen
Einmal im Jahr können Beitragszahler kostenlos ihre Daten beim Beitragsservice anfordern. Das sollten am besten alle machen, empfiehlt ein Beitragsgegner. Erhebliche Zusatzkosten und ein Mehraufwand würden den Beitragsservice lahmlegen.
Was hat das Finanzministerium mit der ganzen Sache zu tun?
Das Finanzministerium mit ins Boot holen
Jetzt wird es politisch: Gegner des Rundfunkbeitrags sollen sich an das Bundesfinanzministerium wenden, um dort ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ anfordern. Der Hintergrund: Auch das Finanzministerium war 2014 der Meinung, die Gebühr gehöre abgeschafft.
Den Rundfunkbeitrag bezahlen, aber mit einer Anmerkung?
Den Rundfunkbeitrag bezahlen, aber nur unter Vorbehalt
Manche Gegner zahlen zwar den Rundfunkbeitrag, vermerken dabei aber, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt geschehe. Sollten die Verfassungsrichter jemals ihre Meinung übernehmen, so die Logik, dann bekämen sie ihr Geld zurück.
Warum die geforderte Summe eigentlich überweisen, wenn es auch anders geht?
Den Rundfunkbeitrag nur Bar bezahlen
Warum überweisen, wenn der Rundfunkbeitrag auch in Bar bezahlt werden kann? Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat zwar entschieden, dass wegen des sonst hohen Aufwands bargeldlos bezahlt werden muss – doch der Fall wird bald vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof genauer unter die Lupe genommen.