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3.000 Euro steuerfrei: Diese Unternehmen geben euch den Inflations-Bonus

Den Bonus von bis zu 3.000 Euro gewähren nicht alle Unternehmen. (© Unsplash)
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Unternehmen können ihren Beschäftigten jetzt einen steuerfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro zukommen lassen. So sollen die stark gestiegenen Preise abgefedert werden. Bislang haben sich aber nur wenige dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz verschrieben.

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Bonus von 3.000 Euro: Wenige Unternehmen bekennen sich

Die Preise für Lebensmittel und Energie steigen, die Inflation ist so hoch wie selten zuvor. Um die stark gestiegenen Preise etwas abzufedern, hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz unter anderem einen steuerfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro ausgedacht. Auch von den Sozialversicherungsabgaben ist der Betrag befreit. Unternehmen können den Zuschuss freiwillig an ihre Mitarbeiter auszahlen, um diese so zu unterstützen.

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Nachdem der Bundesrat Anfang Oktober zugestimmt hatte, ist der Weg für die Sonderzahlung frei. Rund einen Monat später haben sich aber nur wenige Unternehmen in Deutschland dazu bekannt, den offiziell Inflationsausgleichsprämie genannten Bonus an ihre Angestellten auszahlen zu wollen.

Beschäftigten der Commerzbank etwa winkt eine steuerfreie Zahlung zwischen 500 und 2.000 Euro. Niedrigere Lohngruppen sollen stärker von dem Bonus profitieren, während Manager der ersten und zweiten Führungsebene keine Sonderzahlung erhalten. Bei der Targobank hingegen ist mit den vollen 3.000 Euro zu rechnen. Die Direktbank DKB und die Deutschland-Tochter der niederländischen ING zahlen Angestellten bis zu 1.500 Euro.

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In Österreich ist die Inflationsausgleichsprämie ebenfalls zu bekommen. Hier dürfen sich die Angestellten von Red Bull über eine Zusatzzahlung in Höhe von 3.000 Euro freuen. Das hatte der Konzerngründer Dietrich Mateschitz kurz vor seinem Tod veranlasst (Quelle: T-Online).

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Inflations-Bonus auch in Teilbeträgen möglich

Der steuerliche Freibetrag muss nicht einmalig, sondern kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden. Als Zeitraum hat die Bundesregierung den 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 ausgemacht. Bei der Gewährung der Prämie muss der Arbeitgeber mit einem Hinweis auf der Lohnabrechnung deutlich machen, dass der Bonus im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

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