Verbraucherschützer warnen davor, dass das 49-Euro-Ticket zu einer Einschränkung der Fahrgastrechte führen könnte. Sie befürchten, dass Kunden zu Fahrgästen zweiter Klasse degradiert werden. Sollten Züge zu spät ankommen, wäre für sie eine üblicherweise geltende Erstattung nicht möglich.
Verbraucherschützer warnen vor Detail bei 49-Euro-Ticket
Zum 1. Mai 2023 wird das günstige Deutschlandticket eingeführt. Kurz vor dem Start weist der Verbraucherzentrale Bundesverband auf ein Detail hin, das bislang kaum beachtet wurde. Die Verbraucherschützer befürchten, dass sich durch das 49-Euro-Ticket eine Art Zweiklassengesellschaft bei den Fahrgastrechten entwickeln könnte. Darauf weist Marion Jungbluth als Mobilitätsexpertin des Verbands vor einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags hin.
Der Grund für ihre Bedenken ist die bestehende „IC oder ICE“-Option, die für Kunden mit einer ausschließlich für den Nahverkehr gültigen Fahrkarte in der Regel zur Verfügung steht. Sie können einen Zug des Fernverkehrs nutzen, wenn über den Nah- oder Regionalverkehr das Ziel nur mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht wird.
Diese zusätzlich erforderliche Fahrkarte muss bezahlt werden, die Zusatzkosten können jedoch eigentlich nachträglich erstattet werden. Kunden mit einem Deutschlandticket könnten jedoch davon ausgenommen werden, da die neue Fahrkarte als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ eingestuft werden soll. So heißt es zumindest im Entwurf für eine Neufassung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung.
Nicht nur mit dem 49-Euro-Ticket lässt sich Geld sparen:
Deutschlandticket könnte „IC oder ICE“-Option erhalten
Laut Jungbluth befürchten Eisenbahnunternehmen, dass Deutschlandticket-Nutzer auf höherwertige Züge ausweichen und diese dadurch überfüllt werden könnten. Eine Einschränkung von Fahrgastrechten würde jedoch das Vertrauen in den Schienenverkehr empfindlich beschädigen. Sie fordert deswegen eine Aufnahme des Deutschlandtickets in die „IC oder ICE“-Option (Quelle: dpa via heise online).