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800-Watt-Balkonkraftwerke: Datum für Gesetzesänderung steht fest


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Balkonkraftwerke erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Menschen wollen sich eine Mini-Solaranlage kaufen, werden aber von der Bürokratie abgeschreckt und wollen vielleicht auch auf die höhere Leistung von 800 Watt warten. Jetzt gibt es endlich konkrete Informationen dazu, ab wann das neue Gesetz gelten soll.

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Neue Details zum Balkonkraftwerk-Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf zu neuen Regeln für Balkonkraftwerke sickert immer mehr durch. So haben wir schon erfahren, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks nicht mehr beim Netzbetreiber stattfinden muss, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur. Neue Informationen bestätigen das und enthüllen noch mehr (Quelle: Golem). So hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit, um einen alten Stromzähler auszuwechseln.

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Wie soll der Netzbetreiber aber erfahren, dass ein Balkonkraftwerk angeschlossen wurde, wenn man ihm das nicht mehr mitteilen muss? Da kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Die Netzbetreiber holen sich von dort die Informationen. Wer ein Balkonkraftwerk anschließt, muss das aber erst einen Monat nach der Inbetriebnahme melden. Wenn ihr es also geschickt anstellt, könnt ihr die überschüssige Energie bei einem alten Ferraris-Zähler also einige Wochen zum vollen Wert einspeisen, statt diese mit einem neuen Stromzähler zu verschenken. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll zudem viel einfacher werden.

Im Gesetzentwurf soll zudem stehen, dass der Wechselrichter wie erwartet maximal 800 Watt ausgeben soll. Zudem sollen Solarzellen von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden können. Das ist wichtig, denn so könnt ihr auch große Wechselrichter mit vielen Solaranschlüssen nutzen, die auf 800 Watt gedrosselt werden, um mehr Sonnenenergie zu erzeugen. Der Netzbetreiber kann das zudem nicht verhindern, denn ihr müsst das Balkonkraftwerk dort ja nicht mehr anmelden. Das ist eine wirklich große Erleichterung.

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Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen Abonniere uns
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Neue Regeln für Balkonkraftwerke ab 2024

Der Gesetzentwurf für neue Balkonkraftwerk-Regeln befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Sollte dort die Zustimmung erfolgen, soll die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 gelten. Ab dem kommenden Jahr würden also Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt und es würde viel Bürokratie abgebaut. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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