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800-Watt-Wechselrichter: Das ist beim Balkonkraftwerk jetzt wirklich erlaubt

Der VDE klärt über die neue Regeln für Balkonkraftwerke auf. (© IMAGO / Robert Poorten)
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Seit dem 15. Mai 2024 gelten neue Regeln für Balkonkraftwerke. Und obwohl die Bundesregierung eigentlich klare Regeln formuliert hat, befinden wir uns immer noch in Deutschland und es müssen auch Normen eingehalten werden. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat nun klargestellt, was wirklich erlaubt ist. Und ganz so einfach ist es am Ende dann nicht, wie sich zeigt.

VDE erlaubt 800-Watt-Einspeisung

Die neuen Regeln für Balkonkraftwerke sind in Deutschland am 15. Mai 2024 in Kraft getreten. Ihr könnt Solarmodule mit maximal 2.000 Watt nutzen, 800 Watt ins Hausnetz einspeisen und die Anmeldung wurde stark vereinfacht. Jetzt hat der VDE offiziell mitgeteilt, dass die 800-Watt-Einspeisung über Mikrowechselrichter von Balkonkraftwerken tatsächlich gestattet ist, aber Auflagen erfüllt werden müssen. Es muss nämlich eine „spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder ein fester Anschluss“ genutzt werden. Schukostecker sind aktuell also immer noch nicht zulässig.

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Der VDE arbeitet aber an einer neuen Produktnorm, die Schukostecker für Balkonkraftwerke erlauben würde. Dann aber vermutlich mit einer Limitierung der Solarleistung auf 960 Watt. XXL-Balkonkraftwerke wären damit in Deutschland nicht mehr normgerecht und dürften nur auf eigene Gefahr betrieben werden. Damit würde der VDE die Vorgaben aus der Politik stark einschränken. Als Grund wird die technische Sicherheit angeführt. Was am Ende wirklich in der neuen Produktnorm steht, müsst ihr abwarten. Bisher gab es nur inoffizielle Vorabinformationen. Es bleibt also weiterhin einiges offen.

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Dieses Balkonkraftwerk erfüllt alle Regeln, kostet wenig und kommt sogar mit Halterung:

Vale All-In-One Balkonkraftwerk mit 830 Watt und Halterung
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Preis kann jetzt höher sein. Preis vom 21.11.2024 13:51 Uhr

Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme

Ebenfalls offen ist die Umsetzung von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme. Der Fall befindet sich im Rechtsausschuss des Bundestags und muss vom Parlament beschlossen werden. Erst dann hätten Mieter und Eigentümer Anspruch auf so eine Mini-PV-Anlage und Vermieter könnten den Anbau und Betrieb nicht mehr verhindern. Lohnen tut sich ein Balkonkraftwerk auf jeden Fall, wie ich selbst Monat für Monat dokumentiere:

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