Eventim soll bei abgesagten Veranstaltungen nicht die gesamte Summe zurückgezahlt haben. Stattdessen wurden Gebühren einbehalten. Nun sucht der Bundesverband der Verbraucherzentralen nach Betroffenen, um eine Klage einzureichen.
Verbraucherzentralen suchen geprellte Eventim-Kunden
Die Corona-Pandemie hat für unzählige abgesagte Veranstaltungen gesorgt, wie zum Beispiel Konzerte und Festivals. Da oft erst kurzfristig klar war, ob sie überhaupt stattfinden, haben letztlich viele Kunden des Online-Ticket-Verkäufers Eventim eine Rückerstattung beantragt. Hier soll allerdings in einigen Fällen nicht die gesamte Kaufsumme zurücküberwiesen worden sein. Daran stört sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Jetzt ist ein Aufruf gestartet worden, bei dem sich betroffene Eventim-Kunden melden sollen, falls auch sie nicht ihr gesamtes Geld zurückerhalten haben. Wenn „genügend Fälle“ zusammenkommen, will man eine sogenannte Musterfeststellungsklage einreichen. Nach einem positiv ausfallenden Urteil oder Vergleich könnten Betroffene in Zukunft einfacher an eine Auszahlung kommen, schreibt die Verbraucherzentrale.
Konkret geht es dabei nicht um den gezahlten Ticketpreis, sondern um Gebühren für Veranstaltungen, die nie stattgefunden haben. Kunden von Eventim berichten, dass der Ticket-Verkäufer diese Gebühren einbehalten habe. Das Unternehmen sieht sich laut VZBV im Recht, da diese Gebühren nach Einschätzung von Eventim nicht zu erstatten seien. Es handele sich bei den Gebühren um Leistungen, die durch den Veranstalter und Eventim erbracht wurden.
Das solltet ihr beim Kauf von Konzert- und Festivaltickets beachten:
Verbraucherzentralen mit Aufruf an Eventim-Kunden
Kunden von Eventim, die Ticket-Gebühren nicht zurückerstattet bekommen haben, können sich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen online melden. Dazu sollten die Buchungsbestätigung sowie Nachrichten über die Absage der Veranstaltung und zur Erstattung bereitgehalten werden. Auch etwaige weitere Nachrichten von Eventim können helfen.