Ein Ausflug nach Österreich oder auch ein längerer Abstecher ins Alpenland für den Osterurlaub ist geplant? Dann solltet ihr jetzt ganz genau aufpassen. Denn ein Fehler kann Autofahrer dort ab sofort nicht nur teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall seid ihr gleich euer ganzes Auto los.
Österreich greift gegen Autofahrer durch: Raser kriegen ihr Fett weg
Wer als deutscher Autofahrer in Österreich unterwegs ist, sollte ohnehin gut aufpassen. Schließlich gibt es in der Alpenrepublik ein generelles Tempolimit, anders als in der Bundesrepublik. Auf der Autobahn ist – wenn nicht noch geringere Geschwindigkeiten gelten – schon bei 130 km/h Schluss.
Richtig üble Folgen müssen Raser in Zukunft fürchten, wenn sie völlig aufs Tempolimit pfeifen. Dafür sorgt eine Neuregelung der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Demnach müssen Autofahrer nicht mehr nur mit Geldstrafen rechnen oder damit, den Führerschein zu verlieren. Vielmehr kann gleich das ganze Auto dran glauben.
Dafür müsst ihr es euch mit den Behörden allerdings kräftig verscherzen. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von satten 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts kann seit dem 1. März das Auto von Verkehrssündern beschlagnahmt werden (Quelle: Focus).
Besitzer können dann nicht damit rechnen, dass sie ihren Wagen wieder sehen. Der kann nämlich durch die österreichischen Behörden anschließend versteigert werden. Ist jemand anderes als der Halter mit einer so extremen Geschwindigkeit erwischt worden, ist trotzdem noch eine Beschlagnahme bis zu 14 Tagen zulässig.
Im Urlaub können die richtigen Einstellungen für Google Maps Gold wert sein:
Es sind zwar Extremfälle, für die diese Regel greift, aber offenbar ist die Neuregelung nötig geworden. So gilt sie für Wiederholungstäter oder einschlägig vorbestrafte Personen auch schon früher. Dann ist das Auto ab einer Übertretung von 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts weg.
Ohne Auto aus dem Osterurlaub: Beschlagnahme kann deutsche Bürger treffen
Seit 2021 geht Österreich verstärkt gegen Raser vor. So gelten seitdem auch für kleinere Übertretungen härtere Strafen. Bei 30 km/h zu schnell werden mindestens 150 Euro Strafe fällig. Ab 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts über dem jeweiligen Limit wird für mindestens vier Wochen die Fahrerlaubnis entzogen.
Letzteres gilt für Urlauber nur in Österreich. Wer aus Deutschland kommt und beim Rasen gepackt wird, darf also in der Heimat weiterhin fahren. Beim Verlust des Autos sieht das anders aus. Erlaubt wäre es zwar noch, nur das Auto ist dann eben weg.
In Österreich gibt es zwar Zweifel, ob die neuen Regeln verfassungsrechtlich durchgesetzt werden können. Doch seit 1. März gelten sie – und wer sich demnächst auf in den Süden macht, sollte sich darauf besser einstellen und den Bleifuß zu Hause lassen.