Wer sich ein E-Auto zulegt, kann sich eigentlich über bis zu 9.000 Euro Umweltbonus freuen. Doch ein Fehler, dem sich viele Deutsche nicht bewusst sind, kann euch eine Menge Geld kosten. Wer das neue Elektroauto zu früh weiterverkauft, muss sich vom Bonus wieder verabschieden.
Bittere Überraschung droht: Deutsche sind bei E-Autos unvorbereitet
Dank des Umweltbonus‘ erreicht manch nagelneues Elektroauto tiefe Einstiegspreise, sodass ein Kauf für immer mehr Menschen möglich wird. Vor allem seit im vergangenen Sommer der Förderbetrag für jeden Käufer und jede Käuferin ordentlich aufgestockt wurde, steigen die Zulassungszahlen. Doch mit kaufen, Förderantrag ausfüllen und abkassieren ist es nicht getan – was viele E-Auto-Käufer allerdings erst im Nachhinein feststellen.
Fast drei Viertel aller Deutschen wissen nicht, dass E-Auto-Besitzer, die den Umweltbonus in Anspruch nehmen, sich an eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten halten müssen. Das haben die Marktforscher von YouGov herausgefunden. Ihnen zufolge ist das nur 27 Prozent der Befragten klar (Quelle: YouGov).
Bedeutet: Wer sich ein neues E-Auto zulegt und es schon vor Ablauf von sechs Monaten wieder verkauft, muss die gesamte Summe zurückzahlen. Wird das beim Wiederverkauf nicht beachtet, kann es also ganz schön teuer werden. 60 Prozent der Befragten gaben sogar an, von der vorgeschriebenen Haltedauer vor der Befragung überhaupt nichts gewusst zu haben. Die restlichen 13 Prozent waren sich unsicher oder machten keine Angaben.
Warum sich trotzdem lohnt, schon jetzt auf ein E-Auto zu setzen:
Elektroautos weiter gefragt – trotz Rückzahlungspflicht beim Umweltbonus
Immerhin: Zum Ausschlusskriterium fürs neue E-Auto wird die Mindesthaltedauer damit nicht. 26 Prozent der 2.087 online befragten Personen gaben an, sie würden sich unter den aktuell geltenden Regeln in den nächsten zwei Jahren ein Elektroauto kaufen. Für 66 Prozent hingegen kommt das nicht infrage. Eine Bitkom-Umfrage kam zuletzt noch zu einem schlechteren Ergebnis für die E-Mobilität.
Es ist jedoch fast sicher, dass bald härtere Regeln gelten werden. Den bisherigen Höchstsatz von 9.000 Euro soll es ab 2023 nicht mehr geben. Auch die sechsmonatige Mindesthaltedauer muss einer Überprüfung standhalten. Von vielen Seiten wird sie kritisiert, gilt als zu kurz. Eine Verdoppelung auf mindestens 12 Monate ist realistisch. Vor allem aber brauchen Kunden Sicherheit, um sich entscheiden zu können.