Flinke E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch sie sorgen auch für neue Probleme. Grund genug für den ADAC, auf geltende Regeln und den Strafenkatalog hinzuweisen. Wer sich als E-Scooter-Fahrer nicht an die Regeln hält, muss in Deutschland bis zu 1.500 Euro zahlen.
ADAC: E-Scooter-Rabauken drohen Strafen
In deutschen Großstädten sind E-Scooter aus dem Straßenbild kaum noch wegzudenken. Da es sich noch um eine ziemlich neue Fahrzeugkategorie handelt, sind sich viele Fahrer gar nicht über Regeln und Bußgelder bewusst. Jetzt hat der ADAC eine Zusammenfassung veröffentlicht, um für mehr Klarheit zu sorgen (Quelle: ADAC).
Prinzipiell dürfen E-Scooter nur auf der Straße und dem Radweg gefahren werden. Bürgersteige und Fußgängerzonen bleiben tabu. Das gilt auch bei Fahrten durch Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung – es sei denn, ein Schild erlaubt es Radfahrern. In diesem Fall dürfen auch E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein. Unabhängig von Einbahnstraßen gelten Fahrradampeln auch für E-Scooter, sofern vorhanden.
Eine Versicherung und ein Kennzeichen am E-Scooter sind Pflicht, ein Führerschein wird hingegen nicht benötigt. E-Scooter sind ab 14 Jahren erlaubt.
Die Fahrt auf dem Gehweg kostet E-Scooter-Fahrer 15 Euro als Verwarnungsgeld. Bei einer Sachbeschädigung verdoppelt sich die Summe. Für das falsche Abstellen von E-Scootern fällt hingegen (noch) kein Bußgeld an. Die E-Roller dürfen laut ADAC am Straßenrand, auf dem Gehweg und in freigegebenen Fußgängerzonen abgestellt werden.
So entgeht ihr E-Scooter-Strafen:
E-Scooter und Alkohol: Bis zu 1.500 Euro Strafe
Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und sich dabei nicht „auffällig“ verhält, wird als Ersttäter mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommt neben zwei Punkten in Flensburg noch ein einmonatiges Fahrverbot. Eine Alkoholfahrt mit dem E-Scooter kann euch also die Fahrerlaubnis auch mit dem Auto kosten. Beim dritten Verstoß werden 1.500 Euro fällig.
Ab 1,1 Promille handelt es sich bei der E-Scooter-Fahrt um eine Straftat. Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kann die Fahrt aber schon ab 0,3 Promille als Straftat gewertet werden. Die Höhe der Geldstrafe legt hier in der Regel ein Gericht fest. Der Führerschein wird zudem für mindestens ein halbes Jahr eingezogen.