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Änderung beim Rundfunkbeitrag: Wer sie verpasst, hat ein Problem

Manche Beitragszahler müssen sich eine neue IBAN merken. (© Imago / BildFunkMV)
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Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht: Pro Monat müssen Haushalte 18,36 Euro zahlen. Wer sich weigert, der kann im Extremfall sogar ins Gefängnis kommen. Umso wichtiger, dass der Rundfunkbeitrag pünktlich und aufs richtige Konto kommt. Genau hier gibt es 2023 eine wichtige Änderung, die Millionen Beitragszahler betrifft.

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Am Rundfunkbeitrag kommt kaum einer vorbei. Mit wenigen Ausnahmen für Sozialschwache oder Studenten muss sich jeder Haushalt an der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio beteiligen. Mehr Freiheit haben die Bürger hingegen bei der Zahlweise: Neben Lastschrift ist auch die Überweisung möglich. Für Beitragszahler in Norddeutschland ändert sich zum 1. Januar 2023 ein wichtiges Detail: die Bankverbindung.

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Neue Bankverbindung für RBB, NDR und Landes­rund­funk­an­stalten

Darüber informiert aktuell der Beitragsservice. Betroffen sind die Bank­verbindungen des NDR, des RBB sowie des ge­mein­samen Kontos aller Landes­rund­funk­an­stalten.

Beitragszahler aus den Sen­de­ge­bieten des RBB (Berlin, Bran­den­burg) und des NDR (Ham­burg, Mecklenburg-Vor­pommern, Nieder­sachsen, Schles­wig-Hol­stein) müssen bei einer Einzelüberweisung oder einen Dauerauftrag eine neue IBAN berücksichtigen.

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Die alten (links) und neuen (rechts) Bankverbindungen hat der Beitragsservice übersichtlich zusammengefasst:

Neue Bankverbindungen für Beitragszahler in Norddeutschland. (© Beitragsservice)

Wer sich den Überweisungsstress mit Fristen und ellenlanger IBAN sparen möchte, kann auch am Lastschriftverfahren teilnehmen. Das sei der „schnellste und bequemste Weg den Rund­funk­beitrag zu bezahlen“, erklärt der Beitragsservice.

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Für Streaming-Anbieter ist kein Rundfunkbeitrag fällig: 

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350.000 Menschen winkt Befreiung vom Rundfunkbeitrag

In Bayern könnten 350.000 Menschen bald vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Bezieher des Landespflegegeldes sind im Freistaat bislang nicht von der Gebühr befreit – anders als in anderen Bundesländern. Dagegen hat der Sozialverband VdK Bayern Klage eingereicht.

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