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Änderung beim TV-Anschluss: Mieter sollten jetzt ganz genau aufpassen

Wer ohnehin nur Streaming-Dienste nutzt, hat durch das Ende des Nebenkostenprivilegs nichts zu befürchten. (© IMAGO / photothek)
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Am 1. Juli endet das Nebenkostenprivileg. Die Kosten für einen klassischen TV-Kabelanschluss dürfen dann von Vermietern nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden. Die Änderung kann schon jetzt für manche Mieter zum Problem werden – und das ganz ohne, dass der Vermieter etwas damit zu tun hat.

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Verbraucherschützer raten: Keine Panik wegen Nebenkostenprivileg

Denn mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs gehen den TV-Anbietern potenziell Millionen an Kunden mehr oder weniger von einem Tag auf den anderen verloren. Jeder Vermieter wird sich nämlich ganz genau überlegen, ob man noch einen TV-Anschluss buchen will, bei dem man potenziell auf den Kosten sitzen bleibt.

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Genau so werden viele Mieter kein Interesse haben, von sich aus einen neuen Vertrag direkt mit einem Fernseh-Provider wie beispielsweise Vodafone abzuschließen. Längst laufen Streaming und Fernsehen übers Internet (IPTV) dem klassischen Kabelfernsehen immer mehr den Rang ab.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät daher dazu, sich gerade jetzt im Vorfeld der Änderungen nicht an der Haustür zum Abschluss neuer Verträge überreden zu lassen (Quelle: MDR). „Die sogenannten Medienberater sind freiberufliche Verkäufer, die im Auftrag eines Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden“, so Stefan Eisentraut von der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Zwar kennen die Verbraucherzentralen kaum Fälle, in denen sich über Medienberater beschwert worden wäre. Trotzdem sollten Verbraucher jetzt Acht geben. „Wichtig ist uns der Hinweis: Lassen Sie niemanden in die Wohnung – auch die unangekündigte Überprüfung des Kabelanschlusses wird meist nur als Vorwand zum Abschluss neuer Verträge genutzt. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und unterschreiben Sie nichts an der Haustür“, so Eisentraut weiter.

Klassisches Fernsehen ist nichts für euch, ihr wollt euch aber auch nicht das Geld von Streaming-Diensten aus der Tasche ziehen lassen? Dann haben wir ein paar Tipps für euch:

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Tipps von der Verbraucherzentrale: Darauf müsst ihr bei Vertretern achten

Die Verbraucherzentralen raten weiter, sich bei Vertretern immer einen Personal- und Dienstausweis zeigen zu lassen. Unbekannte solltet ihr zudem nicht ins Haus lassen. Namen und Kontaktdaten eines Medienberaters oder anderen Verkäufers solltet ihr euch notieren – und keine Geschäfte unter Druck abschließen oder Verträge an der Haustür unterzeichnen.

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Ein weiterer Tipp der Verbraucherzentralen: Selbst wenn ihr etwas unterschreibt – oder euch am Telefon doch ein „Ja“ herausgerutscht ist – gilt euer 14-tägiges Widerrufsrecht. Sollet ihr nicht über dieses Recht aufgeklärt und darauf hingewiesen worden sein, verlängert sich die Möglichkeit zum Widerruf automatisch auf 12 Monate und 14 Tage. So weit lasst ihr es besser aber gar nicht erst kommen.

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