Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Unternehmen abgemahnt. Sie sollen versuchen, Mietern ohne deren ausdrückliche Zustimmung neue Kabel-TV-Verträge unterzuschieben. Mieter sollten sich einfach „bequem zurücklehnen“.
Kabel-TV: Verbraucherschützer gegen NetCologne und LEG
Seit dem 1. Juli 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für Kabelfernsehen in Mietwohnungen. Vermieter dürfen die Kosten für den TV-Anschluss nicht mehr einfach auf die Nebenkosten umlegen. Stattdessen müssen Mieter selbst entscheiden, ob sie einen Kabel-TV-Vertrag abschließen wollen. Offenbar versuchen dennoch einige Unternehmen, die neue Situation zu ihren Gunsten auszunutzen.
Die Wohnungsbaugesellschaft LEG Wohnen NRW und der Telekommunikationsanbieter NetCologne haben ein Verfahren eingeführt, das die Verbraucherzentrale NRW scharf kritisiert. Mieter werden automatisch in Kabel-TV-Verträge überführt, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Sie sollen sich einfach „bequem zurücklehnen“ und „keinen eigenen Vertrag abschließen“ (Quelle: Verbraucherzentrale NRW).
Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich gegen solche ungewollten Vertragsabschlüsse zur Wehr zu setzen. „Was nach einem kundenfreundlichen Service klingt, ist in Wahrheit ein untergeschobener Vertrag“, kritisiert Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
Streaming-Dienste bieten sich als Alternative zum Kabel an:
Kabel-TV: Was Mieter jetzt tun können
Wer ein Schreiben von NetCologne oder LEG erhalten hat, sollte genau prüfen, ob er den angebotenen TV-Vertrag wirklich will. Wenn nicht, ist es wichtig, dem Vertragsabschluss aktiv zu widersprechen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief (PDF) zur Verfügung.
Ohne ausdrückliche Zustimmung entsteht nach Angaben der Verbraucherschützer keine Zahlungspflicht. Wird dennoch Geld vom Konto abgebucht, können Betroffene das Geld zurückbuchen lassen.