Seit Juli 2022 stehen Supermärkte in der Pflicht, Elektroschrott von ihren Kundinnen und Kunden zurückzunehmen. Doch wie die Deutsche Umwelthilfe herausfand, gibt es da noch einige Lücken.
Elektroschrott: Edeka, Lidl und Co. kommen Rücknahme-Pflicht nicht nach
Wir alle haben alte Technik zu Hause, die in Schubladen gesammelt und schon lange nicht mehr genutzt wird. Seien es Kabel, Smartphones oder der iPod aus Schulzeiten. Doch oftmals stecken darin noch Materialen, die wiederverwendet oder recycelt werden können. Im Sommer 2022 wurde Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingeführt, das die ordnungsgemäße Entsorgung alter Technik vereinfachen soll: Anstatt zum Wertstoffhof zu fahren, müssen nun Supermärkte alte Elektronik annehmen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verbindet seit 1975 Umweltschutz mit Verbraucherschutz. Im Zuge der neuen Rücknahmeregelung hat die Organisation im Zeitraum von Mai bis Juni 2023 knapp 40 Filialen von 14 Handelsketten untersucht (Quelle: DUH). Das Ergebnis: 20 Filialen haben das Gesetz nicht umgesetzt, also mehr als die Hälfte. In der Konsequenz geht die Organisation nun rechtlich gegen so gut wie alle bekannten Märkte vor: Rewe, Edeka, Penny, Aldi Süd und Aldi Nord, Lidl, Netto und Netto Nord, Real und sogar die Drogerie-Riesen DM und Rossmann.
Deutsche Umwelthilfe: Supermärkte müssen Verantwortung übernehmen
Doch nicht nur an die Supermarktketten hat die DUH klare Forderungen, sondern ebenfalls an die zuständigen Landesbehörden. Die Organisation verlangt stärkere Kontrollen und konsequente Sanktionen, wenn die jeweiligen Märkte dem Rücknahmegesetz nicht nachkommen. Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, unterstreicht das: „Gesetze werden nur dann ernst genommen, wenn sie auch kontrolliert werden. Die von uns festgestellten zahlreichen Verstöße erfolgten nach fast einem Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung. Offenkundig rechnen Händler nicht mit der Kontrolle von Umweltgesetzen. Das ist ein Armutszeugnis für die zuständigen Vollzugsbehörden“ (Quelle: DUH).
Zusätzlich fordert die DUH von der Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Aktualisierung der Vorgaben für die Rücknahmepflicht. Bisher war die Regel, dass nur Märkte ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter gebrauchte Technik zurücknehmen müssen. Laut DUH sei eine Anpassung ab mindestens 100 Quadratmeter nötig.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin in der DUH, meint: „Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39 Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind. Einer der Hauptgründe dafür ist ein regelrechter Abwehrkampf des Handels gegen die gesetzliche Rücknahme von Elektroaltgeräten. [...] Supermärkte erzielen mit dem Verkauf von Elektrogeräten erhebliche Gewinne und müssen deshalb auch Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, endlich eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren.“
Personal wurde kaum über neues Gesetz aufgeklärt
Tatsächlich fehlt es in vielen Märkten an Verbraucherinformationen über die gesetzliche Rücknahmepflicht (mehr dazu findet ihr hier). Und nicht nur das: Selbst das Personal wurde nur gering über das neue Gesetz aufgeklärt. Das sorgt dafür, dass das Rücknahmekonzept und die Lagerung der Elektro- und Elektronikgeräte in vielen Filialen schlecht ausgearbeitet ist. Die Technik wird teilweise an der Kasse deponiert. Gerade bei Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus kann das eine gefährliche Entscheidung sein.
Passend zu den Ergebnissen der DUH hat die Deutsche Presse Agentur untersucht, wie viele Kundinnen und Kunden überhaupt von dem Rücknahme-Angebot Gebrauch machen (Quelle: Tagesschau). Sowohl Edeka als auch Rewe, Lidl und Aldi gaben an, dass nur wenige Menschen ihren Elektroschrott tatsächlich abgeben. Nur Kaufland konnte Gegenteiliges berichten. Mit dem Wissen um den Test der DUH muss man sich hier aber wahrscheinlich die Frage stellen, ob die mangelnde Inanspruchnahme eine Folge des schwachen Rücknahme-Angebots der Supermärkte ist?
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