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Amazon abgestraft: So kann der Handelsriese nicht weitermachen


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Ein seit Jahren gärender Rechtsstreit hat ein Ende gefunden und Amazon muss einstecken. Geschäftspraktiken des E-Commerce-Riesen sind unzulässig, haben die Richter entschieden. Aber was heißt das für Kunden in Deutschland?

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in einem aktuellen Urteil gegen Amazon gewendet. Der Versandhändler war gegen ein voriges Urteil in Revision gegangen und ist jetzt in letzter Instanz gescheitert. Damit steht fest: Amazon darf in der Vorweihnachtszeit nicht sonntags arbeiten lassen – oder muss die Arbeit zumindest anders begründen.

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Amazon verliert vor Gericht: Sonntagsarbeit vom Tisch?

Zuvor hatte Verdi geklagt, weil der Konzern 2015 für 800 Mitarbeiter eines Logistikzentrums Sonntagsarbeit beantragt hatte. Amazon hatte argumentiert, dem Unternehmen entstehe „unverhältnismäßiger Schaden“, wenn Bestellungen nicht rechtzeitig geliefert werden. Wie das BVerwG erläutert, könne ein solcher Antrag nur „wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat.“ Laut Amazon drohten etwa 500.000 unbearbeitete Bestellungen in der Vorweihnachtszeit.

Für Amazon waren es saisonal bedingt mehr Bestellungen, die Richter sahen einen anderen Grund: „Ursächlich war nicht schon der saisonbedingt erhöhte Auftragseingang. Die Lieferengpässe wurden vielmehr maßgeblich durch die kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2015 eingeführte Zusage kostenloser Lieferung am Tag der Bestellung verstärkt“ – ein betriebsinterner Grund also. Für die Richter ist Amazon selbst an der Situation Schuld. So müssen in Zukunft andere Wege gefunden werden, als extreme Bestellmengen auf Kosten der Freizeit von Angestellten zu bewältigen.

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Das solltet ihr bei der Rücksendung von Amazon-Lieferungen beachten:

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Was bedeutet das für Kunden und Angestellte?

Dass mit der Entscheidung unmittelbare Folgen für Amazon-Kunden einhergehen, ist unwahrscheinlich. Am Angebot der Lieferung noch am Bestelltag ist nichts auszusetzen. Sie muss allerdings intern anders organisiert werden. Auch an Rabatt-Aktionen wie dem Black Friday – die ebenso zu extrem hohem Lieferaufkommen führen – wird Amazon sicherlich nicht aufgrund der Entscheidung der Richter rütteln. Für Angestellte kann das Urteil eine Erleichterung bedeuten, muss es aber nicht. Denn Sonntagsarbeit ist nach wie vor möglich. Für den Konzern gelten nur höhere Anforderungen, um sie zu begründen.

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Amazon wird außerdem vorgeworfen, die Kündigung seines Prime-Dienstes zu erschweren.

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