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Amazon: EU-Gericht kippt massive Steuernachzahlung

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Amazon muss in Europa wohl doch keine enorme Steuerrückzahlung leisten. Das Gericht der Europäischen Union hat eine entsprechende Forderung der EU-Kommission abgewiesen. Noch kann aber Berufung eingelegt werden. Bei dem Streit geht es um rund 250 Millionen Euro.

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Amazon: Riesige Steuernachzahlung gekippt

Amazon kommt nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union wohl um eine massive Steuerrückzahlung herum. Zuvor hatte es eine Anordnung der EU-Kommission gegeben, nach der der US-Konzern rund 250 Millionen Euro plus Zinsen nachzahlen soll. Diese Anordnung wurde nun von den Richtern gekippt, wie golem.de berichtet. Die EU-Kommission kann allerdings noch Berufung einlegen.

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Die Richter bemängeln, dass die EU-Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass die Steuerlast der in Luxemburg ansässigen Tochtergesellschaft von Amazon „zu Unrecht verringert“ worden wäre. Bereits im Jahr 2017 hatte eine Überprüfung der EU-Kommission die Auffassung zutage befördert, dass der Staat Luxemburg dem Unternehmen über mehrere Jahre hinweg wettbewerbswidrige Vorteile erbracht habe. Gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen sind in der EU allerdings verboten.

„Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben“, hieß es von Amazon im Jahr 2017 zu den Vorwürfen.

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Amazon: Berufung der EU-Kommission wahrscheinlich

Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU-Kommission gegen das jetzt gefällte Urteil des Gerichts der Europäischen Union Berufung einlegen wird. Eine Berufung gab es bereits in einem ähnlich gelegenen Fall: Das EU-Gericht war nicht der Auffassung, dass Apple in Irland aufgrund unerlaubter Vorteile 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen müsse.

Amazon freut sich derweil über einen Quartalsumsatz von mehr als 100 Milliarden Euro. Im letzten Quartal des Jahres 2020 konnte ein weltweiter Gewinn von fast 6 Milliarden Euro verbucht werden. Dennoch hat man allem Anschein nach nicht genug Geld übrig, um manchen Mitarbeitern in Deutschland kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. In den USA wiederum stehen Mitarbeiter unter einem derart enormen Zeitdruck, dass sie es nicht mehr auf die Toilette schaffen.

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