Es ist die Horror-Vorstellung eines jeden Amazon-Kunden – teure Elektronik gekauft, aber im Paket liegt dann nur Müll für wenige Euro. Eine solche Falschlieferung erlebte jetzt ein Mann aus UK. Eigentlich wollte der nur ein neues MacBook Pro für sein Töchterlein kaufen, doch diese Bestellung endete in einer Katastrophe.
Teures MacBook bei Amazon bestellt und Hundefutter geliefert bekommen
Alan Wood aus Großbritannien kaufte bei Amazon ein neues MacBook Pro mit M2-Chip für 1.200 Pfund. Was er dann allerdings im gelieferten Paket fand, hatte so gar keine Ähnlichkeit mit einem Apple-Notebook. Statt des teuren Rechners bekam der Käufer nämlich nur zwei große Packungen Hundefutter mit jeweils 12 Einzelpackungen zu je 100 Gramm. Eine ziemlich böse Überraschung (Quelle: Wales Online via iMore).
1.200 Pfund für ein bisschen Hundefutter? Klingt nicht nach einem sonderlich guten Deal. Verständlicherweise wollte der arme Kunde von Amazon sein Geld zurück, doch Amazon verweigerte die Rückerstattung. Das Problem: Amazon teilte Wood mit, dass er nur dann eine Rückerstattung erhalten könne, wenn er auch den Laptop zurückschicke, den er aber gar nicht erst erhalten hatte. So ging nur das Hundefutter zurück und das Geld blieb Amazon weiterhin schuldig.
Apropos Amazon-Rücksendung:
Die Verzweiflung stand dem Kunden ins Gesicht geschrieben. Er habe wohl 15 Stunden erfolglos versucht, die Sache zu klären. Er gibt zu Protokoll: „Jedes Gespräch endete auf die gleiche Weise, und sie weigerten sich, mir zuzuhören.“ Erst als er sich an die Presse wandte, kam doch noch Bewegung ins Spiel. Die nahmen nämlich Kontakt mit Amazon auf und folgend gab es das Geld zurück. Ein Sprecher von Amazon teilte mit, man habe sich entschuldigt und das Problem durch eine vollständige Rückerstattung gelöst.
Solche Fälle gibt es auch in Deutschland
Doch handelt es sich nur um ein Einzelfall? Auch hierzulande gab es zuletzt derartige Falschlieferungen, bei denen sich Amazon dann weigert einzugreifen. Da wird schon mal ein iPhone bestellt und im Paket finden sich nur minderwertige Produkte. Entsprechend warnte zuletzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen davor.
Auch so ein Problem mit Amazon:
Doch wie ist die Rechtslage? Unabhängig davon, ob es sich um ein Versehen oder einen Betrug im Versandprozess handelt, grundsätzlich liegt zunächst ein Sachmangel vor. Diesen muss der Kunde nur glaubhaft machen, ihn aber nicht beweisen. Das Gesetz schlägt sich auf die Seite der Besteller, vielmehr müsste Amazon das Gegenteil beweisen. Dies dürfte aber sehr schwerfallen (Quelle: Amazon Watchblog). Ergo: Im Fall der Fälle einfach mit Nachdruck den Kundenservice auf diesen Umstand hinweisen. Wer entsprechend auftritt, sollte dann auch mit einer positiven Reaktion rechnen können.