Der Deutsche Städte- und Gemeindebund will mehr Geld für Kommunen. Kommen soll es von riesigen Online-Plattformen wie Amazon und Co. – denn die sind auf die Infrastruktur vor Ort angewiesen, zahlen dafür aber nicht. Doch eine geforderte Paketsteuer wird in erster Linie die Kunden treffen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat seine Forderung nach einer Abgabe auf Online-Bestellungen erneuert. Man sehe die „Entwicklung der Innenstädte und Ortskerne mit großer Sorge“, DStGB-Präsident Bürgermeister Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg. Grund für die Sorgen sind auch die Folgen der Pandemie: „Wir müssen davon ausgehen, dass sehr viele Geschäfte bundesweit schließen beziehungsweise nicht wieder öffnen werden“ (Quelle: DStGB).
Amazon und Co.: Zur Kasse, bitte!
Darum fordert man eine Transformation der Städte, auch im Bezug auf den Handel. „Der Onlinehandel wird weiter wachsen, weil die Menschen mit dieser Art des Einkaufens überwiegend gute Erfahrungen gemacht haben“, so Landsberg und Spiegler weiter.
Der Online-Handel aber ist auf die Infrastruktur vor Ort angewiesen. Man fordert also eine „Paketversandsteuer, um die großen Online-Plattformen an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen. Über die Gewerbesteuer sei das kaum bis gar nicht möglich.
Doch eine solche Steuer würde nicht bei den großen Versandhändler hängen bleiben. Zusatzbelastungen würde man bei Amazon und Co. mit größter Wahrscheinlichkeit an die Verbraucher weitergeben.
Händler werden Steuer durch höhere Preise weitergeben
Stellschrauben hat man dazu genug: Am Beispiel von Amazon könnte man für Prime-Kunden, die keine Lieferkosten zahlen, die Beiträge anheben. Wer ohne Prime-Mitgliedschaft – oder vergleichbare Angebote anderer Anbieter – bestellt, zahlt den Aufpreis auf die Versandkosten mit. Händler, die etwa über einem Mindestbestellwert keine Versandkosten mehr erheben, können einfach direkt höhere Preise kalkulieren.
Wer online Waren bestellt, bekommt sie in der Regel per Paketdienst – im Video zeigen wir die Anbieter im Vergleich:
Als Kunde bleibt dann die Wahl: Mit höheren Kosten leben oder es doch mal wieder beim Handel vor Ort versuchen. Für den DStGB wäre ein Zulauf zum stationären Handel sicher auch nicht die schlechteste Folge. An steigenden Preisen beim Endkunden würde aber kaum ein Weg vorbeiführen. Noch ist aber nichts entschieden, die CDU hatte mit einer ähnlichen Forderung zuvor keinen Erfolg.