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Amazon schützt Kunden und soll nun bestraft werden

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Amazon wollte seine Kunden schützen, hat durchgegriffen und soll nun dafür bestraft werden. Dabei war das Vorgehen verständlich, soll nun aber geprüft werden. Doch kann man gegen Amazon überhaupt noch was ausrichten?

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Amazon soll Händler wegen zu hoher Preise gesperrt haben

Eigentlich klingt es doch ganz logisch. Einige Händler wollten während der Corona-Krise ordentlich Kasse machen und haben ihre Preise für wichtige Produkte massiv angehoben. Das hat Amazon nicht akzeptiert, den Wucher gestoppt und einige der Händler gesperrt – berichtet die FAZ. Das ist laut dem Bundeskartellamt eine unzulässige Preiskontrolle und wird nun untersucht. Man wirft Amazon vor, dass mit diesem Eingriff die Marktmacht und Monopolstellung missbraucht wurde. Amazon soll über 50 Prozent des E-Commerce in Deutschland abdecken und somit unangefochten an der Spitze stehen. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob diese Marktmacht unzulässig missbraucht wurde.

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Amazon ist für viele Händler eine unverzichtbare Plattform. Bisher wurde auch keine marktbeherrschende Stellung vom Kartellamt festgestellt – berichtet Business Insider. Nun sollen die Aussagen, die Amazon auf die Vorwürfe gemacht hat, analysiert werden. Amazon gibt beispielsweise an, dass man ein System einsetzt, dass Maßnahmen gegen Preistreiberei verhindert. Man kann davon ausgehen, dass Amazon in dem Verfahren erklären muss, wie dieses System genau funktioniert.

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EU-Kommision hat Amazon auch im Visier

Nicht nur das Bundeskartellamt in Deutschland hat Amazon im Visier, sondern auch die EU-Kommision, die immer wieder neue Vorwürfe gegen Amazon erhebt und versucht, das Unternehmen in verschiedenen Verfahren zu belangen. Auch dort wird der Umgang mit Händlern im Marketplace näher betrachtet. Dem Giganten drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen. Aktuell sieht es jedoch noch gut für Amazon aus, da es keine belastende Faktenlage zu den Anschuldigungen gibt. Durch den Eingriff in Zeiten von Corona könnte sich das aber geändert haben.

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