Amazon darf seine Mitarbeiter in Logistikzentren per Handscanner überwachen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ist die permanente Datenerfassung zulässig. Persönliche Merkmale würden nicht überwacht, sondern nur logistische Abläufe kontrolliert.
Urteil: Amazon darf Beschäftigte überwachen
Die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte im Oktober 2020 die permanente Erhebung von Mitarbeiterdaten bei Amazon untersagt. Einer daraufhin eingereichten Klage des Konzerns hat das Verwaltungsgericht Hannover jetzt stattgegeben. Damit darf Amazon seine Mitarbeiter in den Logistikzentren weiterhin mittels Handscanner überwachen. Die Entscheidung sei dem Gericht nicht leicht gefallen, heißt es.
Dem Urteil zufolge darf die Amazon Logistik Winsen GmbH ihr System zur permanenten Datenerfassung der Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter weiter einsetzen. Die Richterin habe „erkannt, dass diese Steuerung erforderlich“ sei (Quelle: NDR). Persönliche Merkmale der Mitarbeiter würden nicht in die Überwachung einfließen, sondern der Zweck liege allein in der Steuerung der logistischen Abläufe.
Bei dem eingesetzten System werden verschiedene Arbeitsschritte der Mitarbeiter per Handscanner erfasst. Nach Ansicht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten greift Amazon mit dieser Datenerhebung und -nutzung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt.
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Amazon: System entspricht EU-Recht
Nach Ansicht von Amazon handelt es sich um ein branchenübliches Warenwirtschaftssystem, das sowohl dem deutschen Recht als auch EU-Vorschriften entspricht. Das System werde auch an anderen Amazon-Standorten eingesetzt.
Die gesammelten Daten dienen nach Angaben des Konzerns als „objektive und faire Bewertungsgrundlage“ für Personalentscheidungen und Feedback. Auch Stärken und Schwächen einzelner Mitarbeiter will Amazon mit dem System besser erkennen, was bei der Einsatzplanung berücksichtigt wird.