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Amazon, Spotify, Solaranlagen: Das ändert sich für euch im Februar

Eine Fernbedienung mit Knöpfen für Netflix, Disney+, YouTube und Prime Video vor buntem Hintergrund
Bei einigen Streaming-Anbietern ändern sich im Februar die Konditionen. (© IMAGO / NurPhoto)
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Ein ereignisreicher Februar steht bevor: Neben einem zusätzlichen Tag im Schaltjahr 2024 müssen sich Verbraucher und Bürger auf eine Reihe von Änderungen einstellen. Von Amazon Prime über Spotify bis hin zu geänderten Zuzahlungen für Medikamente gibt es im neuen Monat einiges zu beachten.

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Februar 2024: Wichtige Änderungen und Neuregelungen

Im Februar stehen einige Änderungen an, die entweder alle Bürger des Landes oder nur Kunden bestimmter Unternehmen betreffen. Neben Preiserhöhungen bei einem beliebten Streaming-Dienst stehen auch neue Förderungen für klimafreundliche Heizungen auf dem Programm. Außerdem ist der Monat im Schaltjahr einen Tag länger.

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Amazon Prime Video führt Werbung ein

Eine der auffälligsten Änderungen betrifft Kunden des Streaming-Dienstes Amazon Prime Video. Ab dem 5. Februar 2024 wird Prime Video Werbung ausstrahlen (Quelle: Amazon). Um weiterhin werbefrei streamen zu können, wird eine Gebühr von 2,99 Euro pro Monat für „Prime Video Ad Free“ fällig – zusätzlich zu den Kosten für Amazon Prime selbst, die bei 8,99 Euro pro Monat oder 89,90 Euro pro Jahr liegen.

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Auch Spotify-Nutzer müssen ab Februar tiefer in die Tasche greifen. Wer die neuen Preise nicht bis zum 28. Februar akzeptiert, verliert sein Premium-Abo und wird auf die kostenlose Version mit Werbung umgestellt. Je nach Abo werden 1 oder 3 Euro mehr pro Monat fällig. Auch das Studentenabo kostet nun 5,99 statt 4,99 Euro im Monat (Quelle: Spotify).

Auf Veränderungen müssen sich zudem manche Netflix-Nutzer einstellen. Spätestens Ende Februar wird der Streaming-Dienst von einigen älteren Sony-Fernsehern und BluRay-Playern entfernt. Betroffen sind vor allem Geräte der HX-, EX- und W-Serie, die zwischen 2011 und 2013 auf den Markt kamen. Sony begründet die Entfernung mit „technischen Einschränkungen“ (Quelle: FlatpanelsHD).

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Digital Service Act: Mehr Rechte im Netz

Im Februar wird der Anwendungsbereich des Digital Service Act (DSA) erweitert. Er gilt bereits seit August 2023 für große Online-Plattformen und Suchmaschinen und wird nun auf alle digitalen Dienste ausgeweitet. Ein zentraler Punkt des DSA ist das vereinfachte Meldeverfahren für illegale Inhalte sowie ein einfacheres Einreichen allgemeiner Nutzerbeschwerden. Mit der Ausweitung gehen auch strengere Datenschutzbestimmungen in der EU einher. Außerdem wird Online-Werbung verboten, die sich gezielt an Minderjährige richtet (Quelle: EU-Kommission).

Solarstrom: Einspeisevergütung ändert sich

Schlechte Nachrichten gibt es für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen sinkt zum 1. Februar leicht von 8,2 Cent pro Kilowattstunde auf 8,12 Cent. Die Vergütung wird alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt, so dass ab August 2024 nur noch 8,04 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden (Quelle: Verbraucherzentrale).

Ebenfalls ab Februar fördert der Bund klimafreundliche Heizungen. Interessenten können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar bei der Förderbank KfW registrieren und ab dem 27. Februar Förderanträge stellen (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Änderungen bei Zuzahlungen für Medikamente

Ab Februar wird die Zuzahlung für Medikamente angepasst. Bisher mussten Verbraucher für jede Packung die gleiche Zuzahlung leisten, auch wenn das Medikament in kleineren Packungen als verordnet abgegeben wurde (Quelle: Verbraucherzentrale).

Auch im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung wird es Änderungen geben. So muss ab Februar 2024 bei losem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel der Aufzucht- und Schlachtort angegeben werden. Diese Regelung soll für mehr Transparenz sorgen und den Verbrauchern eine bewusstere Entscheidung beim Fleischkauf ermöglichen (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).

Eine weitere gesetzliche Neuheit betrifft die Ersatzfreiheitsstrafe, die ab Februar halbiert wird (Quelle: Bundestag). In der Regel müssen unbezahlte Geldstrafen durch eine Haftstrafe beglichen werden, wobei die Anzahl der Hafttage bisher den Tagessätzen entsprach, zu denen eine Person verurteilt wurde. Bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen beispielsweise wird nun nur noch eine 25-tägige Haftstrafe verhängt.

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