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Amazon unter Druck: Neues Gesetz trifft Online-Händler hart

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Online-Händler dürfen bald schon zurückgesendete Waren nicht einfach zerstören. Ein entsprechender Entwurf hat gerade das Bundeskabinett durchlaufen. Die Reglungen gehen dabei aber noch tiefer, wie sich zeigt.

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Gesetz: Retouren dürfen nicht zerstört werden

Wer als Händler Waren von Kunden zurückgesendet bekommt, der darf sie nicht einfach massenhaft zerstören. So will es ein neues Gesetz, das von Umweltministerin Schulze (SPD) eingebracht wurde. Damit sollen Händler verpflichtet werden, besser mit Retouren umzugehen. Sie bekommen eine sogenannte Obhutspflicht auferlegt, nach der sie weder nicht verkaufte Neuware noch Rücksendungen in die Mülltonne geben dürfen.

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Von dem Gesetz werden hierzulande vor allem Amazon und weitere Logistik-Riesen betroffen sein. Amazon war in die Kritik geraten, nachdem herauskam, dass Retouren teilweise direkt zerstört werden, statt sie wiederaufbereitet erneut in den Verkauf zu geben. Die Rechnung würde sonst nicht aufgehen, hieß es, da es oft günstiger sei, die Ware zu vernichten. Mitunter ist der von Warenrücksendungen benötigte Raum laut Logistik-Unternehmen so groß, dass einfach Platz in den Regalen geschaffen werden muss. Dieser Argumentation folgt der Gesetzentwurf aber nicht.

Einige Details müssten noch ausgearbeitet werden. Fest steht allerdings jetzt schon, dass nur Produkte in die Mülltonne gegeben werden dürfen, wenn sie „verdorben, kaputt oder gefährlich“ seien. Als Hintertür wird aber wohl weiter das Prinzip der Wirtschaftlichkeit als Argument dienen können, was wiederum für Kritik sorgt.

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Retouren: Händler müssen genau Angaben machen

Händler sollen zudem verpflichtet werden, genau anzugeben, welche Waren sie in welchem Umfang vernichtet haben. Das genaue Ausmaß der Retouren-Vernichtung sei der Bundesregierung nicht bekannt, weshalb nun konkrete Zahlen direkt von den Händlern eingeholt werden sollen.

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Der Handelsverband HDE hält laut tagesschau.de nichts von einer solchen Regelung. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zufolge sei eine Obhutspflicht nur überflüssig: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten.“

Statt auf neue Berichtspflichten zu setzen, solle das Spenden von Rücksendungen erleichtert werden. Verbraucher sollen „sensibler“ mit Rücksendungen umgehen, so die Forderung. Die neuen Regelungen werden als „nutzlose bürokratische Hürden“ zusammengefasst.

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Jedes sechste Paket geht zurück

In Deutschland wird laut Wirtschaftsforschern der Universität Bamberg jedes sechste Paket wieder zurück an den Absender geschickt. Zwischenzeitlich war eine Rücksendegebühr im Gespräch, die einer Untersuchung zufolge bis zu 40.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen könnte. Die Gebühr hätte bei rund drei Euro liegen sollen.

Der Studie zufolge werden etwas weniger als 4 Prozent der zurückgesandten Waren in Deutschland von den Händlern vernichtet, was 11 Millionen Paketen bedeutet. 79 Prozent der Retouren werden als A-Ware direkt weiterverkauft, 13 Prozent als B-Ware.

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