Das deutsche Kartellamt hat ein Prüfverfahren gegen Apple eingeleitet. Es geht um die Frage, ob der Konzern bei Tracking-Regeln für Apps seine eigenen Angebote bevorzugt behandelt. Auch die EU-Kommission beobachtet das Verfahren.
Apple: Bundeskartellamt geht Verdacht nach
Das Bundeskartellamt geht dem Anfangsverdacht nach, dass Apple bei seinen Regeln für App-Tracking einen Unterschied zwischen eigenen Angeboten und denen von Drittanbietern macht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob für die Konkurrenz von Apple möglicherweise strengere Regeln gelten.
Apple hatte im April des vergangenen Jahres das Tracking-Verfahren „App-Tracking-Transparenz“ mit iOS 14.5 und iPadOS 14.5 eingeführt, um eigener Aussage nach das Nachverfolgen von Nutzern für Drittanbieter an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Apple sprach bei der Einführung von mehr Sicherheit und Datenschutz für iPhone- und iPad-Nutzer.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüßt prinzipiell Angebote, bei denen Wert auf Datenschutz gelegt wird. Allerdings, so führt er an, müssen diese „wettbewerbskonform gestaltet“ sein, da Apple die Regeln im eigenen Ökosystem und speziell im App Store „einseitig festlegen“ kann (Quelle: Bundeskartellamt).
So funktioniert die App-Tracking-Transparenz bei Apple:
Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter hat Apple möglicherweise Regeln festgelegt, die nicht für eigene Angebote gelten. Zur Wettbewerbskonformität des Tracking-Verfahrens bestünden „begründete Zweifel“.
Nach Einführung der Tracking-Vorschriften soll sich der Marktanteil von Apples Werbesparte von 17 auf 58 Prozent erhöht haben, während der Anteil der Konkurrenz deutlich kleiner wurde.
Apples App-Tracking: Auch EU hat Zweifel
Nicht nur das Bundeskartellamt, sondern auch die EU-Kommission möchte sich das Tracking-Verfahren genauer anschauen. Bereits bei der Einführung war EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager der Meinung, dass Apples App-Tracking ein Thema für den Wettbewerbsschutz sein könnte.