Corona ist vorüber? Bedauerlicherweise sieht es danach nicht aus. Auch Apple schärft aufgrund steigender Zahlen nach und stellt wieder Regeln auf. Doch wer ist betroffen und kommt da noch mehr?
Gefühlt ist Corona doch vorbei. Niemand trägt mehr wirklich Masken, hält Abstand oder lässt sich testen. In Wahrheit aber steigen die Zahlen. Seit Anfang Juni kennen diese nur eine Richtung: Nach oben. Beschränkungen gibt’s im öffentlichen Leben aber so gut wie keine mehr. Auch bei Apple muss hierzulande niemand mehr Masken tragen oder weitere Auflagen erfüllen – alles so wie früher.
Apple mit neuer Maskenpflicht bei Mitarbeiten in Frankreich
Auch bei unseren Nachbarn in Frankreich ist eine vergleichbare Entwicklung festzustellen. Schrittweise nehmen die Covid-Infektionen wieder zu. Nun ergreift Apple jedoch erste Maßnahmen und führt erneut die Maskenpflicht ein. Die gilt aber zunächst nur für die eigenen Angestellten in den Apple Stores. Besucher können hingegen noch immer frei entscheiden, ob sie einen Mundnasenschutz tragen möchten (Quelle: MacGeneration).
Müssen wir vielleicht bald wieder alle wieder beherzigen:
In Deutschland hat man sich noch nicht dazu entschlossen und erlegt den Mitarbeiten keine entsprechenden Regeln auf. Dennoch kommt es wegen steigender Corona-Infektionen in der Belegschaft zu Einschränkungen. So gibt es Berichte, denen nach der Düsseldorfer Apple Store in der 24. Kalenderwoche gezwungen war, die Öffnungszeiten radikal zu kürzen (Quelle: iFun.de). Neue Auflagen gibt’s bisher aber nicht. Spontanbesuche ohne Masken und Anmeldung sind noch immer möglich.
Apple schützt sich vor Arbeitsausfällen
Allerdings ist es durchaus vorstellbar, dass Apple bei einer wachsenden Anzahl Erkrankungen sich gezwungen sieht, zumindest auch hierzulande die Masken für Mitarbeiter wieder einzuführen. Andernfalls könnte das operative Geschäft in Gefahr geraten.
Aktuell berät die Politik, wie sie mit dem Thema Corona generell in Zukunft umgehen wird. Schon jetzt steigende Zahlen zwingen allerdings noch vor dem Herbst zu Handlungsanweisungen und Empfehlungen. Noch bleibt man diese bis jetzt schuldig.