Wer sein iPhone optimal absichern möchte, der greift zur „Garantieerweiterung“ direkt von Apple. Die besitzt aktuell noch einen großen Nachteil, der jedoch schon bald der Vergangenheit angehören könnte, so ein aktueller Bericht.
iPhone mit AppleCare+: Kunden bekommen mehr Zeit
AppleCare+ ist schon praktisch fürs iPhone. Wer die „Garantieerweiterung“ bei Apple abschließt, der erweitert den Service um mehrere Punkte. Zunächst erstreckt sich die Garantieleistung auf zwei Jahre, man wird als Kunde „1. Klasse“ bedient und erhält entsprechend Support über Chat und Telefon, zudem wird’s billiger, wenn man das iPhone mal fallen lässt und es so unbeabsichtigt beschädigt wird und auch wenn der Akku entsprechend getauscht wird. Kurzum: Weniger Sorgen. Dafür zahlt man dann: beispielsweise 99 Euro beim iPhone SE oder gar 229 Euro bei einem iPhone 11 Pro.
Größter Nachteil: AppleCare+ gibt’s nur direkt beim Kauf des neuen iPhones oder aber innerhalb der ersten 60 Tage danach. Wer zu spät kommt, der muss zwangsweise ohne zusätzlichen Schutz auskommen.
Alles was man über AppleCare+ wissen sollte im Video von Apple erklärt:
Daran möchte Apple jetzt was ändern, wie geheime Pläne offenbaren. So berichtet Bloomberg über entsprechende Anweisungen, die Apples Mitarbeiter mittlerweile schon erhalten haben sollen. Demzufolge können sich Nutzer dann bis zu einem Jahr Zeit lassen mit der Entscheidung AppleCare+ abzuschließen – kennt man noch früher vom alten AppleCare Protection Plan. Wichtig zu wissen: Wer sich für einen solchen, erst wesentlich späteren Zukauf entscheidet, der muss sein Gerät zuvor noch von einem Apple-Store-Mitarbeiter auf etwaige Schäden begutachten lassen. Erst nach erfolgreicher Prüfung gibt’s dann AppleCare+.
Offene Fragen zum Thema
Unklar bleibt aber noch, ob all dies nur für das iPhone oder aber auch für die anderen Apple-Geräte gilt, auch für die gibt’s ja AppleCare+. So oder so, hierzulande müssen wir wohl noch etwas länger warten. Denn wir Bloomberg berichtet, soll die Änderung zunächst nur in den USA und in Kanada erfolgen. Dennoch: Die Hoffnung auf eine Anpassung auch hierzulande ist berechtigt.