Am 1. Mai 2024 tritt das neue Bußgeldabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft. Verkehrssünder aus beiden Ländern müssen dann damit rechnen, dass ihre Bußgelder auch im jeweils anderen Land vollstreckt werden. In der Schweiz fallen Bußgelder zum Teil deutlich höher aus.
Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland fällig
Im Mai 2024 tritt ein neues Kapitel in der deutsch-schweizerischen Verkehrsüberwachung in Kraft: Der geänderte Polizeivertrag sorgt dafür, dass Verkehrssünden grenzüberschreitend geahndet werden können. Damit wird eine Lücke für unachtsame und rücksichtlose Autofahrer geschlossen. Bislang konnten Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern nicht vollstreckt werden.
Das Bußgeldabkommen sieht vor, dass Strafen ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro oder 80 Schweizer Franken auch grenzüberschreitend eingetrieben werden können. Allerdings ist die Vollstreckung an Bedingungen geknüpft, etwa dass nur Geldstrafen betroffen sind und immer Rechtsmittel eingelegt werden können (Quelle: Auto Motor und Sport).
Neben einer neuen Grundlage für die Vollstreckung bringt der Vertrag auch praktische Änderungen mit sich. So werden Bußgelder direkt vom ersuchenden Staat eingezogen, ohne dass dem Betroffenen zusätzliche Kosten entstehen.
Der ADAC empfiehlt generell, erhaltene Bußgeldbescheide aus der Schweiz genau zu prüfen, bevor Zahlungen geleistet werden. Nicht bezahlte Bußgelder werden in ein spezielles Register eingetragen, das bei Kontrollen abgeglichen wird. Die Verjährungsfrist für Bußgelder beträgt drei Jahre.
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Schweiz: Bußgelder fallen höher aus
Im Vergleich zu Deutschland werden Autofahrer in der Schweiz bei Verkehrsverstößen oft deutlich stärker zur Kasse gebeten. Falschparken kostet mindestens umgerechnet 40 Euro, in Deutschland sind es nur 10 Euro. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss in der Schweiz statt 60 Euro mindestens 180 Euro zahlen. Alkoholfahrten werden mit mindestens 600 Euro bestraft (Quelle: ADAC).