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Austausch von Gas- und Ölheizung: Förderung wird komplett verändert

Wer seine Öl- oder Gasheizung austauschen muss, soll ein neues Förderprogramm nutzen können. (© IMAGO / Sven Simon)
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Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen hat viele Menschen in Deutschland kalt erwischt. Die Kosten für eine klimafreundliche Heizung gehen in die Zehntausende. Viele fragen sich, wie sie das bezahlen sollen. Wirtschaftsminister Habeck verspricht Milliarden über ein Förderprogramm, das aber ganz neue Regeln hat.

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Milliardenförderung für klimafreundliche Heizung geplant

In Deutschland geht die Angst um. Wenn ab 2024 eine Öl- oder Gasheizung kaputt geht, dann muss diese gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Eine Wärmepumpe kann dabei je nach Situation bis zu 40.000 Euro kosten. Das sind Ausgaben, die kaum jemand einfach so bezahlen kann. Deswegen plant Wirtschaftsminister Habeck ein neues Förderprogramm, welches sich erstmals am Einkommen ausrichtet (Quelle: Tagesspiegel).

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Bisher bekommt jeder eine Förderung in gleicher Höhe, egal wie hoch das Einkommen aussieht. Das soll sich zukünftig beim Austausch von Öl- und Gasheizungen ändern. Dann sollen niedrige und mittlere Einkommen eine höhere Förderung erhalten, um den Umbau auf eine klimafreundliche Heizung stemmen zu können. Wie genau die Details und Beträge dann aussehen werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Wirtschaftsministerium arbeitet aktuell noch an einer genauen Umsetzung.

Klar ist aber, dass damit ein komplett neuer Weg eingeschlagen wird und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, die sich so einen Umbau nicht leisten können, stärker entlastet werden. „Die Klimaneutralität darf nicht zu einem sozialen Problem werden.“ so Robert Habeck.

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Saftige Strafen drohen bei Nicht-Austausch

Unterdessen wurde auch bekannt, dass hohe Strafen drohen, wenn eine defekte Gas- oder Ölheizung nicht ausgetauscht wird. Die Rede ist aktuell von bis zu 50.000 Euro. Zudem sollen die Schornsteinfeger in die Pflicht genommen werden, Verstöße an Behörden zu melden. Repariert werden dürfen alte Heizungen aber noch, solange sie nicht älter als 30 Jahre sind.

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