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Balkonkraftwerk-Erleichterung: Bundesjustizminister bezieht Stellung

Der Bundesjustizminister bezieht Stellung zu Balkonkraftwerken. (© IMAGO / Robert Poorten)
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Gefühlt jeder möchte Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Doch irgendwie kommt nichts voran. Nun hat sich der Bundesjustizminister geäußert. Dabei geht es aber nicht um mehr Leistung und einfachere Anmeldung, sondern um einen anderen wichtigen Punkt.

Bundesjustizminister fordert Balkonkraftwerk-Erleichterung

Balkonkraftwerke werden immer beliebter. Viele Menschen wollen sich so eine Mini-Solaranlage anschaffen, um ihre Stromkosten zu senken. Die Preise für Balkonkraftwerke sind in den letzten Wochen stark gefallen, doch es gibt immer noch hohe Hürden. Genau die will Bundesjustizminister Marco Buschmann abschaffen. Konkret geht es ihm um das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, wo bisher kein Anspruch auf Installation einer steckfertigen PV-Anlage besteht:

Neu ist die Idee nicht. Anhänger von Balkonkraftwerken fordern diese Erleichterung schon seit Jahren. Nach einer sehr erfolgreichen Petition sieht auch der Referentenentwurf für Balkonkraftwerk-Erleichterungen vor, dass diese als „privilegierte Maßnahme“ anerkannt werden. Das hieße, dass weder Vermieter noch die Wohnungseigentumsgemeinschaft Bewohnern verbieten könnten, ein Balkonkraftwerk anzubringen.

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Das Stimmungsbild in der Politik für Balkonkraftwerk-Erleichterungen ist also sehr positiv. Bereits vor Monaten hatte die Bundesregierung ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. Doch wirklich passiert ist bisher noch nichts. Es heißt also weiterhin warten und hoffen, dass die Gesetzesänderungen jetzt auch wirklich umgesetzt werden, um für alle Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit zu schaffen.

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Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:

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Diese Balkonkraftwerk-Erleichterungen sind geplant

Nicht nur Erleichterungen fürs Anbringen eines Balkonkraftwerks sind geplant, sondern auch noch weitere Änderungen:

  • 600-Watt-Limitierung soll fallen (Erhöhung auf 800 Watt)
  • Schukostecker soll geduldet werden
  • Alte Ferraris-Zähler sollen zulässig sein, wenn der Austausch gegen einen modernen Stromzähler nicht direkt erfolgen kann
  • Meldepflichten sollen erleichtert oder gestrichen werden
  • Privilegierte Maßnahme im WEG/BGB
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Damit würden im Grunde alle großen Hürden genommen. Sobald sich etwas tut, werden wir euch informieren.

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