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Balkonkraftwerk im Kleingarten: Das ist im Schrebergarten erlaubt

Auch im Kleingarten wollen immer mehr Menschen ein Balkonkraftwerk nutzen. (© GIGA)
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Balkonkraftwerke sind in Deutschland extrem beliebt. Die kleinen Solaranlagen können von jedem aufgebaut und angeschlossen werden. Bald soll es mehr Leistung geben und auch die Anmeldung soll einfacher ausfallen. Das sorgt auch bei Kleingärtnern für Interesse, doch die haben mit hohen Hürden zu kämpfen.

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Balkonkraftwerk im Kleingarten

Viele Deutsche haben einen Kleingarten und nutzen teilweise auch schon Solarenergie. Oft handelt es sich bei diesen Anlagen um Inselmodelle, die in sich geschlossen sind und einen Akku besitzen. Mit dem Aufkeimen der Balkonkraftwerke bieten sich aber neue Möglichkeiten und so wollen immer mehr Kleingärtner auch ein Balkonkraftwerk haben. Doch ganz so einfach ist es nicht. Meist ist die Anmeldung in einem Schrebergarten nicht möglich.

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Wer nämlich aktuell ein Balkonkraftwerk betreiben und anmelden möchte, der kann das nur mit einer Zählernummer beim Netzbetreiber machen. In Schrebergärten teilen sich meist alle Anlagen einen einzigen Stromzähler. Auf dem ganzen Gelände darf also nur eine Anlage betrieben werden. Das sorgt jetzt schon für Streit, denn die Bundesregierung will mehr Solarenergie, die Kleingartenvereine sind darauf aber nicht vorbereitet, wie auch die Reportage vom MDR zeigt (bei YouTube anschauen).

Dort wurde ein Balkonkraftwerk montiert, musste aber wieder abgebaut werden, weil das so in Deutschland nicht zulässig ist. Der auf erneuerbare Energien spezialisierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton sagt aber, dass das nicht mehr lange Bestand haben wird. Denn wenn die Bundesregierung auf höherer Ebene von den Menschen fordert, dass mehr auf erneuerbare Energien gesetzt werden soll, dann wird sich die Satzung der Kleingärtner daran früher oder später anpassen müssen.

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Er rät den Kleingärtnern dazu, die Balkonkraftwerke einfach anzuschließen. Sollte sich der Vorstand dagegen stellen, dann soll eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und per Mehrheitsentscheid in der Selbstverwaltung durchgesetzt werden. Vorausgesetzt, man kann seine Mitgärtner dafür begeistern und bekommt eine Mehrheit. Dann kann der Vorstand nämlich nichts verhindern.

Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen Abonniere uns
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Bald wird alles viel einfacher

Die Bundesregierung plant schon Lockerungen für Balkonkraftwerke. Bald dürfen Anlagen nicht mehr nur 600 Watt einspeisen, sondern bis zu 800 Watt. Außerdem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber wegfallen und dann könnten auch die Probleme im Kleingarten Geschichte sein.

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