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Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt: Neues Gesetz macht es möglich

Ein neues Gesetz würde Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Watt ermöglichen. (© GIGA)
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Für Balkonkraftwerke sollen neue Regeln gelten. Bald könnten Mini-Solaranlagen ermöglicht werden, die eine Leistung von 2.000 Watt produzieren. Netzbetreiber können sich im Gegensatz zu jetzt nicht mehr dagegen wehren, dass solche Anlagen ans Netz gehen.

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Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Watt möglich

Wer aktuell ein Balkonkraftwerk aufbaut, der hat meist einen 600-Watt-Wechselrichter und Solarzellen mit einer Leistung von 700 bis 900 Watt als Spitzenleistung im Einsatz. An die meisten Wechselrichter können zwei Solarzellen angeschlossen werden. Mit der kommenden Gesetzesänderung könnte mehr möglich sein. Dann sollten nämlich nicht nur 800-Watt-Wechselrichter erlaubt werden, sondern auch der Anschluss von Solarzellen, die zusammen maximal 2.000 Watt erzeugen.

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Teilweise ist das jetzt schon möglich, doch nicht viele Netzbetreiber erlauben die gedrosselten Wechselrichter, die 600 Watt ausgeben, aber vier Anschlüsse für Solarzellen und beispielsweise 1.800 Watt bieten. Mich haben dazu schon öfter Mails mit Beschwerden erreicht. Dabei würde sich so ein starkes Balkonkraftwerke für viele lohnen, die beispielsweise eine Ost-West-Anlage haben wollen, mit der über den Tag hinweg mit jeweils zwei Solarzellen nach Ost und West einfach viel mehr Energie generiert wird.

Das neue Gesetz sieht zwar weiterhin vor, dass maximal 800 Watt aus dem Wechselrichter kommen dürfen und ihr für die überschüssige Energie nicht vergütet werdet, dafür hättet ihr keine Probleme mehr beim Netzbetreiber. Ihr müsst die Anlage dort nämlich nicht mehr anmelden. Balkonkraftwerke mit vier Solarzellen wie das Priwatt priFlat Quattro mit 1.640 Watt wären so absolut kein Problem mehr (bei Priwatt anschauen).

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Das gilt aktuell für Balkonkraftwerke:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen Abonniere uns
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Wann kommen die neuen Regeln?

Der Gesetzentwurf zu neuen Regeln für Balkonkraftwerke befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Entscheidung zu den Lockerungen soll aber noch vor der Sommerpause des Bundestags getroffen werden, also noch vor dem 7. Juli 2023. Gelten sollen die Regeln dann ab dem 1. Januar 2024, wenn es bei den Informationen bleibt, die durchgesickert sind. Ab dann wären laut aktuellen Informationen 800er-Wechselrichter und Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt erlaubt. Anmelden müsst ihr das bei Netzbetreiber dann nicht mehr. Das wäre eine echte Erleichterung.

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