Die Bundesregierung macht die Installation von Balkonkraftwerken für alle leichter. Die mit Spannung erwartete Änderung am Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde tatsächlich in erster Instanz beschlossen und stellt eine enorme Erleichterung bei der Installation von Mini-Solaranlagen dar. Der neue Beschluss muss aber noch eine Hürde nehmen.
Weitere Balkonkraftwerk-Erleichterung beschlossen
Erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung neue Regeln für Balkonkraftwerke beschlossen. Diese können ab 2024 bis zu 800 Watt einspeisen, maximal 2.000 Watt leisten und sind viel einfacher anzumelden. Jetzt kommt die langersehnte Änderung beim Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinzu. Diese wurde nun nämlich auch als privilegierte Maßnahme beschlossen. Damit können Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr einfach so verbieten (Quelle: Tagesschau).
Stattdessen werden sich Mieter und Eigentümer in einer WEG zukünftig einfach ein Balkonkraftwerk installieren können. Fadenscheinige Ausreden wie eine unschöne Optik gelten dann nicht mehr. Das ist vergleichbar mit den Regeln zu Wallboxen, der Barrierefreiheit und weiteren privilegierten Maßnahmen, die schon gelten. Jeder hat zukünftig also einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk.
Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften haben zukünftig nur noch ein Mitspracherecht, wie die Balkonkraftwerke installiert werden sollen. Doch auch dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, nur um die Installation zu verhindern. Konkrete Regeln wurden aber nicht festgelegt, sodass dort neues Konfliktpotenzial besteht, wenn solche Anlagen verhindert werden sollen. Generell sind die Änderungen aber ein wichtiger Schritt und erleichtern die Installation eines Balkonkraftwerks enorm.
Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:
Bundestag muss noch zustimmen
Bisher hat nur die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken zugestimmt. Der ganze Prozess muss noch einmal vom Bundestag bestätigt werden. Genau so war es auch bei den neuen Regeln für Balkonkraftwerke. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr hoch, sodass die neuen Regeln schon ab 2024 gelten dürften. Wer also bisher Probleme bei der Installation eines Balkonkraftwerks hat, kann bald aufatmen und sich mit der neuen Regel durchsetzen.